Lot

201

ZANOTTA Schreib-/Arbeitstisch "Leonardo"

In 150. Auction

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Hamburg, Deutschland
ZANOTTA Schreib-/Arbeitstisch "Leonardo"

Design ACHILLE CASTIGLIONI, Tragböcke aus gedampfter Buche, naturfarben, rechteckige Platte mit weißem Schichtpressstoff Laminat beschichtet, B 200cm, T 100cm, H 72,5cm (Platte höhenverstellbar 65-91cm), leichte Gebrauchsspuren, eine Ecke der laminierten Platte bestoßen

ZANOTTA Schreib-/Arbeitstisch "Leonardo"

Design ACHILLE CASTIGLIONI, Tragböcke aus gedampfter Buche, naturfarben, rechteckige Platte mit weißem Schichtpressstoff Laminat beschichtet, B 200cm, T 100cm, H 72,5cm (Platte höhenverstellbar 65-91cm), leichte Gebrauchsspuren, eine Ecke der laminierten Platte bestoßen

150. Auction

Sale Date(s)
Lots: 1-699
Lots: 700-1613
Venue Address
Mittelweg 162
Hamburg
Deutschland
20148
Germany

General delivery information available from the auctioneer

Das Auktionshausempfiehlt die Firma Mail Boxes Etc. 0116, Business Services Ghaemi e.K. (Friesenstraße 1, 20097 Hamburg, Fax (040) 23 16 6765, mbe0116@mbe.de « www.mbe.de/dembe0116.
Mail Boxes Etc. holt die ersteigerten Objekte vom Auktionshaus ab, verpackt und versendet sie. Sie erhalten eine separate Versand-Rechnung per Email von MBE.

Important Information

Zu Aufgeld und Mehrwertsteuer prĂŒfen Sie bitte das jeweilige Los.
For buyer’s premium and VAT please check particular lot.

Terms & Conditions

Allgemeine GeschĂ€ftsbedingungen fĂŒr Bieter, Fernbieter und KĂ€ufer

Durch Abgabe eines mĂŒndlichen oder fernschriftlichen Gebotes oder die Erteilung eines schriftlichen Auftrages hierzu, sowie eines Live-Gebotes ĂŒber eine Auktions-Platform erkennt der KĂ€ufer die nachstehenden Versteigerungs- und Verkaufsbedingungen als allein verbindlich gegenĂŒber Versteigerer und VerkĂ€ufer an. Sie gelten entsprechend fĂŒr den Freiverkauf, wobei dem Zeitpunkt des Zuschlages dann der Zeitpunkt des Vertragsabschlusses entspricht.

 

1. Die Versteigerung aller GegenstĂ€nde erfolgt öffentlich und freiwillig im Namen und fĂŒr Rechnung des Einlieferers, der in der Auktion ungenannt bleibt. Der Versteigerer ist berechtigt, auch nach der Auktion AuskĂŒnfte ĂŒber die Person des Einlieferers zu verweigern, wenn und soweit er gleichzeitig fĂŒr etwaige Verbindlichkeiten des VerkĂ€ufers die selbstschuldnerische Haftung ĂŒbernimmt.

 

2. Versteigert werden nach §34 b) Abs. 6 Nr. 5 b) Gewerbeordnung gebrauchte GegenstĂ€nde. FĂŒr offene oder versteckte MĂ€ngel jeder Art ĂŒbernimmt das Auktionshaus keine Haftung. Der Zuschlag/Verkauf erfolgt unter Ausschluss der GewĂ€hrleistung. Dem KĂ€ufer ist aber die Möglichkeit gegeben, im Rahmen der Vorbesichtigung sĂ€mtliche GegenstĂ€nde grĂŒndlich und umfassend zu prĂŒfen. Expertisen können jederzeit eingesehen werden, ohne dass fĂŒr deren Richtigkeit gehaftet wird. DarĂŒber hinaus haben die Kaufinteressenten das Recht, Expertisen ĂŒber das Versteigerungsgut auf eigene Rechnung einholen zu lassen, sofern hierdurch der Auktionstermin nicht gefĂ€hrdet wird. Der Bieter erwirbt die GegenstĂ€nde daher wie besehen und unter Ausschluss jeglicher GewĂ€hrleistungsansprĂŒche gegenĂŒber Versteigerer und VerkĂ€ufer. Beanstandungen nach Zuschlagserteilung, gleich welcher Art, insbesondere aber fĂŒr Beschaffenheit und Zuschreibung, können mithin nicht mehr berĂŒcksichtigt werden. Schriftliche wie mĂŒndliche Angaben des Versteigerers zu dem Versteigerungsgut, insbesondere in dem jeweiligen Versteigerungskatalog, sind lediglich Beschreibungen des Versteigerungsgutes, die nach bestem Wissen und Gewissen erstellt werden, stellen aber keine zugesicherten Eigenschaften im Sinne der § 459 ff BGB dar. Abbildungen im Katalog dienen der Zusatzinformation - Irrtum vorbehalten. Die Verschuldenshaftung des Versteigerers ist auf die FĂ€lle grober FahrlĂ€ssigkeit und Vorsatzes beschrĂ€nkt. FĂŒr Fernbieter, die per Telefon, oder als Online-Bieter an der Auktion teilgenommen haben, gilt § 312d, Absatz 4 BGB. Es besteht kein Widerrufs- und RĂŒckgaberecht gemĂ€ĂŸ § 312 d BGB. 

a) Solange Kataloginhaber, Auktionsteilnehmer und Bieter sich nicht gegenteilig Ă€ußern, versichern sie, dass sie den Katalog und die darin abgebildeten GegenstĂ€nde aus der Zeit des Dritten Reiches nur zu Zwecken der staatsbĂŒrgerlichen AufklĂ€rung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung ĂŒber VorgĂ€nge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder Ă€hnlichen Zwecken erwerben (§§ 86a, 86 Strafgesetzbuch).   Der Versteigerer und der Einlieferer bieten und geben diese GegenstĂ€nde nur unter diesen Voraussetzungen an bzw. ab.

 

3. Auktionsbesucher erhalten gegen Angabe des Namens und ihrer persönlichen Daten eine Bieternummer. Neukunden werden gebeten, sich bei der Ausgabe der Bieterkarte mit dem Personalausweis zu legitimieren. Bei Neukunden behĂ€lt sich das Auktionshaus das Recht vor, neben der Vorlage des Personalausweises auch die Hinterlegung einer Kreditkartennummer oder einer Bargeld-Sicherheitsleistung zu verlangen. Online-Bieter mĂŒssen nach Aufforderung eine Sicherheit (Kreditkarte) leisten. 

3.1 GemĂ€ĂŸ GeldwĂ€schegesetz (GwG) ist der Versteigerer verpflichtet, den Erwerber bzw. den an einem Erwerb Interessierten sowie ggf. einen fĂŒr diese auftretenden Vertreter und den „wirtschaftlich Berechtigten“ i.S.v. § 3 GwG zum Zwecke der AuftragsdurchfĂŒhrung zu identifizieren sowie die erhobenen Angaben und eingeholten Informationen aufzuzeichnen und aufzubewahren. Der vorbezeichnete Erwerber bzw. zum Erwerb Interessierte, bzw. dessen Vertreter sind hierbei zur Mitwirkung verpflichtet, insbesondere zur Vorlage der erforderlichen Legitimationspapiere, insbesondere anhand eines inlĂ€ndischen oder nach auslĂ€nderrechtlichen Bestimmungen anerkannten oder zugelassenen Passes, Personalausweises oder Pass- oder Ausweisersatzes. Der Versteigerer ist berechtigt, sich hiervon eine Kopie unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen zu fertigen. Bei juristischen Personen oder Personengesellschaften ist der Auszug aus dem Handels- oder Genossenschaftsregister oder einem vergleichbaren amtlichen Register oder Verzeichnis anzufordern. Der Erwerber, bzw. an dem Erwerb Interessierte, versichern, dass die von ihnen zu diesem Zweck vorgelegten Legitimationspapiere und erteilten AuskĂŒnfte zutreffend sind und er, bzw. der von ihm Vertretene „wirtschaftlich Berechtigter“ nach § 3 GwG ist.

 

4. Gebote erfolgen im Abstand von etwa 10% und werden im Einzelnen vom Versteigerer der Höhe nach bestimmt. Die Gebote werden in Euro abgegeben. Der Zuschlag erfolgt nach dreimaliger Wiederholung des Höchstgebotes. Der Versteigerer kann ohne Angabe von GrĂŒnden einzelne Lose nur gesammelt oder gar nicht aufrufen, Gebote zurĂŒckweisen, den Zuschlag verweigern oder diesen nur unter Vorbehalt erteilen. Bei Doppelgeboten entscheidet der Versteigerer. Ein bereits erteilter Zuschlag kann im Laufe der Auktion zurĂŒckgenommen werden bei Zweifeln darĂŒber, ob ein rechtzeitig abgegebenes Gebot ĂŒbersehen wurde. Ein Zuschlag unter Vorbehalt bindet den Bieter an sein Gebot fĂŒr die Dauer von drei Wochen, ohne anderweitige VerĂ€ußerungen des Loses auszuschließen. Erfolgt in dieser Zeit nicht der vorbehaltlose Zuschlag, so erlischt das Gebot.

 

5. Mitbieten per Telefon ist ab einem Limitpreis von Euro 50,- möglich. Bei geringeren BetrĂ€gen haben Kunden die Möglichkeit, im Vorwege ein schriftliches Gebot zu hinterlegen. FĂŒr das Zustandekommen einer Telefonverbindung ĂŒbernimmt das Auktionshaus keine GewĂ€hr. Eine Anmeldung zum telefonischen Mitbieten bedeutet automatisch die Abgabe eines Limitgebots- auch, wenn der Bieter zum Zeitpunkt des Aufrufs nicht erreichbar ist. Schriftliche Gebote oder Anmeldungen zum telefonischen Mitbieten mĂŒssen bis spĂ€testens 18 Uhr am Vortag der Auktion eingegangen sein.

 

6. Der Zuschlag verpflichtet den KĂ€ufer zur sofortigen Abnahme des ersteigerten Objekts und Zahlung des Kaufpreises. Bei laufenden Auktionen kann Zwischenzahlung verlangt werden. Bei Fern-Bietern gilt eine Bezahlung und Abnahme des Versteigerungsgutes binnen 10 Tagen nach der Auktion noch als rechtzeitig. Mit dem Zuschlag/dem Abschluss des Kaufvertrages geht die Gefahr des völligen Verlustes oder der BeschĂ€digung des Gegenstandes auf den KĂ€ufer ĂŒber. Eine Haftung des Auktionshauses verbleibt lediglich noch in FĂ€llen grober FahrlĂ€ssigkeit oder Vorsatzes.

 

7. Der KĂ€ufer hat an das Auktionshaus den Zuschlagpreis und ein 24%iges Aufgeld zuzĂŒglich gesetzlicher Mehrwert-Steuer (19%) hierauf zu bezahlen, insgesamt also 28,56%. FĂŒr die Höhe des Zuschlagpreises ist im Zweifel das Versteigerungsprotokoll maßgebend. Die Bezahlung kann in bar, oder per Überweisung erfolgen. 

7.1 Folgerecht
FĂŒr folgerechtspflichtige Original-Werke der Bildenden Kunst und Fotografie lebender KĂŒnstler oder von KĂŒnstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, wird zur Abgeltung der beim Versteigerer gemĂ€ĂŸ § 26 UrhG anfallenden und abzufĂŒhrenden FolgerechtsvergĂŒtung zusĂ€tzlich eine FolgerechtsvergĂŒtung in Höhe der in § 26 Abs. 2 UrhG ausgewiesenen ProzentsĂ€tze erhoben, derzeit wie folgt:

4 Prozent fĂŒr den Teil des VerĂ€ußerungserlöses ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro, weitere 3 Prozent fĂŒr den Teil des VerĂ€ußerungserlöses von 50.000,01 bis 200.000 Euro, weitere 1 Prozent fĂŒr den Teil des VerĂ€ußerungserlöses von 200.000,01 bis 350.000 Euro, weitere 0,5 Prozent fĂŒr den Teil des VerĂ€ußerungserlöses von 350.000,01 bis 500.000 Euro und weitere 0,25 Prozent fĂŒr den Teil des VerĂ€ußerungserlöses ĂŒber 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der FolgerechtsvergĂŒtung aus einer WeiterverĂ€ußerung betrĂ€gt höchstens 12.500 Euro.5.6 Ausfuhrlieferungen in EU-LĂ€nder sind bei Vorlage der VAT-Nummer von der Umsatzsteuer befreit. Ausfuhrlieferungen in DrittlĂ€nder (außerhalb der EU) sind von der Mehrwertsteuer befreit; werden die ersteigerten GegenstĂ€nde vom KĂ€ufer ausgefĂŒhrt, wird diesem die Umsatzsteuer erstattet, sobald dem Versteigerer der Ausfuhrnachweis vorliegt.

 

8. Das Eigentum an den erworbenen GegenstĂ€nden geht erst nach völliger Bezahlung des in Ziff. 7 genannten Betrages auf den KĂ€ufer ĂŒber. Erst danach kann der KĂ€ufer die Übergabe der erworbenen GegenstĂ€nde verlangen. Wird der erworbene Gegenstand ausnahmsweise vor vollstĂ€ndiger Bezahlung des Kaufpreises ausgehĂ€ndigt, so erfolgt dies unter ausdrĂŒcklichem Vorbehalt des Eigentums des Einlieferers, einschließlich verlĂ€ngertem Eigentumsvorbehaltes, d.h. der Vorwegabtretung sĂ€mtlicher bei WeiterverĂ€ußerung, Zerstörung oder BeschĂ€digung der Kaufsache erworbenen AnsprĂŒche des KĂ€ufers an den VerkĂ€ufer, die durch vollstĂ€ndige Zahlung des Kaufpreises auflösend bedingt ist.

 

9. Anwesende Bieter kaufen grundsĂ€tzlich im eigenen Namen und auf eigene Rechnung. Sofern sich der Versteigerer damit einverstanden erklĂ€rt, dass ein abgeschlossener Kaufvertrag auf einen vom Bieter genannten Dritten erstreckt wird, bleibt dessen ungeachtet bis zur vollstĂ€ndigen ErfĂŒllung dieses Vertrages die Mithaftung des Bieters bestehen.

 

10. Werden die ersteigerten GegenstĂ€nde nicht innerhalb von 10 Tagen nach dem Zuschlag abgeholt oder wird trotz Mahnung die fĂ€llige Zahlung nicht rechtzeitig und vollstĂ€ndig bewirkt, so kann der Versteigerer in eigenem Namen wahlweise ErfĂŒllung des Kaufvertrages, oder Schadenersatz wegen NichterfĂŒllung verlangen. Im ersten Fall kann er die erworbenen GegenstĂ€nde auf Kosten des KĂ€ufers bei einem Spediteur einlagern oder zusenden lassen. Verlangt er Schadenersatz wegen NichterfĂŒllung, so darf er auf Kosten des KĂ€ufers die GegenstĂ€nde noch einmal versteigern nach Maßgabe der jeweils gĂŒltigen Versteigerungsbedingungen und bei Nichtzuschlag anschließend frei verkaufen. In diesem Fall haftet der KĂ€ufer darĂŒber hinaus fĂŒr einen etwaig anstehenden Mindesterlös samt Versteigerungskosten. Auf Auskehrung eines eventuellen Mehrerlöses hingegen besteht kein Anspruch. In jedem Fall steht dem Versteigerer bis zur Zahlung der sich aus diesen Maßnahmen ergebenden Kosten ein Pfandrecht an den erworbenen GegenstĂ€nden zu. Das Wahlrecht des Versteigerers erlischt erst mit ErfĂŒllung sĂ€mtlicher AnsprĂŒche. FĂŒr nicht fristgerechte Abholungen von Möbeln und grĂ¶ĂŸeren Objekten wird eine Lager-GebĂŒhr in Höhe von Euro 5,00 pro Kalendertag erhoben. Eine Zusendung an den KĂ€ufer (per Post oder Spedition) erfolgt nur auf den ausdrĂŒcklichen Wunsch des KĂ€ufers auf dessen Gefahr und Kosten. Zur Aufbewahrung oder Versand der Objekte ist das Auktionshaus nicht verpflichtet, eine Versicherung besteht nicht. Bei Transport durch einen Spediteur wird die Transportrechnung vom KĂ€ufer direkt an den Spediteur gezahlt.

 

11. Im Falle des Verzuges hat der KĂ€ufer die ausstehende Kaufsumme mit einem Zinssatz von 4 % ĂŒber dem jeweils gĂŒltigen Diskontsatz zu verzinsen, mindestens jedoch 8%, vorbehaltlich der Geltendmachung eines darĂŒber hinausgehenden Schadens.

 

12. ErfĂŒllungsort ist Hamburg. Im VerhĂ€ltnis zu Vollkaufleuten sowie öffentlich-rechtlichen Personen und Sondervermögen ist Hamburg auch Gerichtsstand. Gleiches gilt fĂŒr KĂ€ufer, die im Ausland wohnen, ihren Wohnsitz dorthin verlegt oder deren Wohnsitz unbekannt ist. Die Rechtsbeziehungen zwischen den Beteiligten richten sich ausschließlich nach deutschem Recht.

 

Stand 01. Mai 2024

 

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Tags: Achille Castiglioni