Lot

7915

4 tlg. Konvolut versch, Schalen, C. Teichert - Stadt Meissen, Zwiebelmuster, bestehend aus runder P

In Kunst Antiquitäten Varia

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Celle
4 tlg. Konvolut versch, Schalen, C. Teichert - Stadt Meissen, Zwiebelmuster, bestehend aus runder Platte (Dm ca. 30,5 cm) 2 ovalen Platten (je ca. 25 x 39 cm) und 1 kl. ovalen Platte (ca. 19,5 x 31 cm), versch. Alter, GrĂ¶ĂŸen & Erhalt.
4 tlg. Konvolut versch, Schalen, C. Teichert - Stadt Meissen, Zwiebelmuster, bestehend aus runder Platte (Dm ca. 30,5 cm) 2 ovalen Platten (je ca. 25 x 39 cm) und 1 kl. ovalen Platte (ca. 19,5 x 31 cm), versch. Alter, GrĂ¶ĂŸen & Erhalt.

Kunst Antiquitäten Varia

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Important Information

Aufgeld / Premium: 20 % plus 19 % USt. / VAT

Live: 5 % plus 19 % USt. / VAT

Terms & Conditions

Allgemeine GeschÀftsbedingungen / Allgemeine Auktionsbedingungen (AGB)

1. Vertragsgegenstand

  1. 1.1  Der Vertragsgegenstand ergibt sich aus diesen Allgemeinen Versteigerungsbedingungen (AGB) sowie aus den Beschreibungen im (Online-)Auktionskatalog und den gesetzlichen Bestimmungen.

  2. 1.2  Das AUKTIONSHAUS (Versteigerer) versteigert die GegenstĂ€nde in einer öffentlichen Versteigerung, an der Interessenten persönlich teilnehmen können (§ 474 BGB), in eigenem Namen und fĂŒr Rechnung der Einlieferer, die unbenannt bleiben.

     

     

2. VersteigerungsgegenstÀnde und Besichtigung

  1. 2.1  SĂ€mtliche zur Versteigerung kommenden GegenstĂ€nde können vor der Versteigerung von Kaufinteres- senten nach Terminvereinbarung beim AUKTIONSHAUS oder in AusnahmefĂ€llen beim Einlieferer am Ar- tikelstandort besichtigt und geprĂŒft werden. Der Artikelstandort wird Interessenten auf Anfrage bekannt gegeben.

  2. 2.2  Die Beschreibungen erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen, stellen jedoch keine Garantien im Rechtssinne dar. MĂ€ngel im Sinne von BeschĂ€digungen finden nur ErwĂ€hnung, wenn sie ein gravieren- des Bewertungskriterium darstellen, normale Alters- und Benutzungsspuren bleiben unberĂŒcksichtigt. Die GegenstĂ€nde werden in dem Zustand versteigert, in dem sie sich zum Zeitpunkt der Auktion befin- den. SpĂ€tere Reklamationen können nicht berĂŒcksichtigt werden.

  3. 2.3  Zusatzinformationen zu den VersteigerungsgegenstĂ€nden, sowie Detailfotos können bis drei Tage vor Auktion kostenfrei beim AUKTIONSHAUS angefragt werden können.

  4. 2.4  Aus rechtlichen GrĂŒnden kann das AUKTIONSHAUS bei Versteigerungsobjekten des 3. Reiches (Symbol des Nationalsozialismus) nur unter den gesetzlichen Voraussetzungen offerieren.

  5. 2.5  Die Waren werden in dem Zustand angeboten und versteigert, in dem sie sich beim Zuschlag befinden. Mit der Abgabe eines Gebotes bestĂ€tigt der Bieter, dass er den Gegenstand der Auktion besichtigt hat.

     

     

3. Auktions-Teilnahme

  1. 3.1  Zur Teilnahme an der Auktion hat sich der Auktionsteilnehmer vor Beginn der Auktion mit seinen Na- men und seine Anschrift beim Aktionshaus anzumelden. Daraufhin erhĂ€lt der Bieter eine Bieternummer. Jeder Bieter erwirbt in eigenem Namen und auf eigene Rechnung; er kann sich allerdings nach schriftli- cher Bekanntgabe (E-Mail, Fax oder Brief) von einem Stellvertreter vertreten lassen. Mit der persönli- chen, schriftlichen oder telefonischen Teilnahme an der Auktion werden die vorstehenden Versteige- rungsbedingungen anerkannt.

  2. 3.2  Das AUKTIONSHAUS haftet nicht fĂŒr die rechtzeitige und richtige Übermittlung von KaufauftrĂ€gen und ĂŒbernimmt keine Haftung fĂŒr die Bereitstellung einer freien Telefonleitung sowie fĂŒr eine funktionie- rende FaxĂŒbertragung.

     

     

4. Aufruf und Gebote

  1. 4.1  Das AUKTIONSHAUS fĂŒhrt echte Versteigerungen bzw. Auktionen durch. Das heißt, der Kaufvertrag ĂŒber eine angebotene Ware kommt zustande mit erfolgtem Zuschlag. Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme der Ware.

  2. 4.2  Gebote können live oder das Telefon abgegeben werden. Es gibt aber auch die Möglichkeit, bereits vor Auktionsbeginn per Brief, per E-Mail oder per Fax Gebote abzugeben.

  3. 4.3  Gebote, auch schriftliche oder mĂŒndliche, erfolgen immer nur in Höhe des so genannten Zuschlagprei- ses; das Aufgeld und die Mehrwertsteuer. Auch Transportkosten und Transportversicherungskosten bleiben unberĂŒcksichtigt.

  4. 4.4  Die Nummer, unter der ein oder mehrere GegenstĂ€nde im Auktionskatalog verzeichnet ist/sind und in der Auktion aufgerufen wird, wird als Lot-Nummer bezeichnet.

  5. 4.5  Der Auktionator leitet die Versteigerung und ist Herr des Verfahrens und erteilt den Zuschlag nach pflichtgemĂ€ĂŸem Ermessen. Der Auktionator ist berechtigt, Posten zurĂŒckzuziehen, die Versteigerung abweichend von der Reihenfolge der Katalognummern vorzunehmen und Auktionsposten gemeinsamanzubieten bzw. Auktionsposten, die mehrere GegenstĂ€nde beinhalten, aufzuteilen.

  1. 4.6  Ein Gebot kann erlöschen, wenn es vom Auktionator abgelehnt wird, wenn die Lot-Nummer zurĂŒckge- zogen wird oder der Gegenstand erneut aufgerufen wird. Ein unwirksames Übergebot fĂŒhrt nicht zum Erlöschen des vorangegangenen Gebotes.

  2. 4.7  Um die AusfĂŒhrung schriftlicher Gebote sicherzustellen, mĂŒssen diese beim Versteigerer mindestens 24

    Stunden vor Auktionsbeginn vorliegen. Zur wirksamen Abgabe eines schriftlichen Gebotes ist die genaue Angabe der Person oder Firma des Bieters sowie der Lot-Nummer erforderlich. Schriftliche Gebote wer- den vom Versteigerer nur mit dem Betrag in Anspruch genommen, der erforderlich ist, um ein anderes abgegebenes Gebot zu ĂŒberbieten. Telefonische Gebote werden entgegengenommen, indem der Bieter vor Aufruf des gewĂŒnschten Lots angerufen wird. Dies geschieht grundsĂ€tzlich nur fĂŒr Lots mit einem Limit ab € 200,-. Voraussetzung fĂŒr die telefonische Teilnahme ist ein schriftliches Gebot des Bieters fĂŒr das entsprechende Lot in Höhe des Limits, das dem Versteigerer spĂ€testens 24 Stunden vor Auktionsbe- ginn vorliegen muss. Der Versteigerer ĂŒbernimmt keine GewĂ€hr fĂŒr das Zustandekommen oder die Auf- rechterhaltung von Telekommunikations-Verbindungen.

  3. 4.8  Der Auktionator behĂ€lt sich das Recht vor, Gebote, die unseriös erscheinen, abzulehnen oder Bieter aufzufordern, erst Waren zu bezahlen, die sie bereits erworben haben oder eine Anzahlung zu leisten, bevor sie auf weitere Waren bieten.

  4. 4.9  Die RĂŒcknahme eines Gebots ist ab 24 Stunden vor Auktionsbeginn oder wĂ€hrend der Auktion grund- sĂ€tzlich nicht möglich. Bei RĂŒcknahme eines Gebotes ab 48 Stunden vor Auktionsbeginn ist eine Auf- wandspauschale pro Objekt fĂ€llig iHv 10% des Angebots, mindestens jedoch 20,- Euro.

 

5. Zuschlag

  1. 5.1  Der Zuschlag erfolgt nach dreimaligem Aufruf an den Höchstbietenden. Wenn mehrere Personen gleich- lautende Gebote abgeben und nach dreimaligem Aufruf kein höheres Gebot erfolgt, entscheidet das Los. Bei gleichlautenden schriftlichen Geboten erhĂ€lt der Ersteingang den Zuschlag. Bestehen Zweifel darĂŒber, ob oder an wen der Zuschlag erteilt ist oder wurde ein rechtzeitig abgegebenes Gebot ĂŒberse- hen oder will der Höchstbietende sein Gebot nicht gelten lassen, so kann der Versteigerer den Zuschlag zurĂŒckziehen, der damit unwirksam wird, und den Gegenstand erneut ausbieten. Einwendungen gegen einen Zuschlag sind unverzĂŒglich, d.h. vor Aufruf des nĂ€chsten Lots, zu erheben. Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes kann der Versteigerer den Zuschlag verweigern.

  2. 5.2  Wird ein Limit nicht erreicht, kann der Versteigerer den Zuschlag unter Vorbehalt erteilen (UV-Zuschlag). Diese UV-ZuschlĂ€ge sind fĂŒr Bieter sechs Wochen verbindlich, fĂŒr den Versteigerer jedoch freibleibend und er kann das Lot im Falle eines Nachgebotes des Limits auch ohne RĂŒcksprache einem anderen Bieter zuschlagen.

 

6. Kaufpreiszahlung, Aufgeld und Eigentumsvorbehalt

  1. 6.1  Der Zuschlag verpflichtet zur Zahlung und Abnahme. Der Kaufpreis (in der Regel: Zuschlagspreis, Aufgeld und Mehrwertsteuer) wird mit dem Zuschlag fĂ€llig und ist an den Versteigerer in bar, per BankĂŒberwei- sung oder mit bankbestĂ€tigtem Scheck zu bezahlen. Bei KĂ€ufern, die schriftlich oder telefonisch geboten haben, wird die Forderung mit Zugang der Rechnung fĂ€llig.

  2. 6.2  Auf die Zuschlagssumme wird ein Aufgeld (Courtage) in Höhe von 20% erhoben. Auf dieses Aufgeld ist die gesetzliche Mehrwertsteuer (MwSt.) in der jeweils aktuellen Höhe (derzeit 19%) zu entrichten; bei Eigenware entfĂ€llt grundsĂ€tzlich die Mehrwertsteuer (MwSt).

  3. 6.3  Der KĂ€ufer ist verpflichtet, die GegenstĂ€nde unmittelbar nach der Auktion zu ĂŒbernehmen. KĂ€ufer, die schriftlich oder telefonisch an der Auktion teilgenommen haben, mĂŒssen die GegenstĂ€nde spĂ€testens 14 Tage nach Zugang der Rechnung abholen. Entstehende Versandkosten gehen zu Lasten des KĂ€ufers und werden mit der Rechnung erhoben.

6.4. Das Eigentum an den VersteigerungsgegenstĂ€nden geht erst mitvollstĂ€ndigem Ausgleich aller Forderun- gen des Versteigerers an den KĂ€ufer ĂŒber (Eigentumsvorbehalt). Die Gefahr des zufĂ€lligen Untergangs und der zufĂ€lligen Verschlechterung des Gegenstandes geht mit dem Zuschlag an den KĂ€ufer ĂŒber.

6.5 Eine Aufrechnung steht dem Nutzer nur zu, soweit seine Gegenforderung rechtskrĂ€ftig festgestellt oder unbestritten ist. Dem Nutzer steht die Geltendmachung etwaiger ZurĂŒckbehaltungsrechte nur wegen GegenansprĂŒchen aus diesem VertragsverhĂ€ltnis zu.

6.6 Alle Preise sind – soweit nicht anders erwĂ€hnt – in € (Euro). Es gilt die jeweils gesetzliche Mehrwertsteuer als vereinbart.  

7. Lieferung oder Abholung, Lieferfristen, BeschĂ€digung bei Versand 

7.1  Nach Maßgabe der Ziffer 6.4 liegt der Leistungs- und Erfolgsort beim AUKTIONSHAUS; d.h. es liegt eine Holschuld vor.

7.2 In der Regel versendet das AUKTIONSHAUS im Auftrag des KÀufers die ersteigerten oder gekauften Waren an den KÀufer. GrundsÀtzlich kann der KÀufer die Ware auch auf Anfrage und nach Terminvereinbarung beim AUKTIONSHAUS oder beim Einlieferer abholen.

7.3  Eine Abholung ist nur möglich, wenn die Ware vorab bezahlt wurde. Es gilt der Tag des Kontoeingangs beim AUKTIONSHAUS. Eine Barzahlung bei Abholung ist nicht möglich. Bei der Abholung muss sich der KĂ€ufer mit seinem Ausweis, der abgelichtet wird, legitimieren. Schickt der KĂ€ufer einen Stellvertreter, um die Ware abzuholen, muss er dies per Brief, Fax oder E-Mail ankĂŒndigen. In diesem Fall hat sich der Stellvertreter vor Ort ebenfalls auszuweisen.

7.4  Die Abholung der Ware muss zum vereinbarten Termin erfolgen. Wird der Termin nicht eingehalten, ohne dass hierfĂŒr ein wichtiger Grund vorliegt, liegt Verzug vor. In diesem Fall erhebt das AUKTIONS- HAUS GebĂŒhren fĂŒr die Lagerung und die Versicherung in angemessener Höhe, mindestens jedoch 1,- € pro Tag und bei Möbeln und sperrigen Objekten 3,- € pro Tag.

7.5  FĂŒr den Versand der Ware gilt, dass AUKTIONSHAUS immer erst versendet, wenn die Ware vollstĂ€ndig bezahlt wurde (Kontoeingang). Die Lieferfrist betrĂ€gt nach Kontoeingang  regelmĂ€ĂŸig 14 Tage bei Zustellungen in- nerhalb der EU, bei Zustellungen in LĂ€nder außerhalb der EU betrĂ€gt die Lieferfrist 21 Tage.

7.6  FĂŒr den Versand der Ware sowie die Verpackung und - sofern eine gesonderte Versicherung verlangt wurde -  verbundene Transportversicherung gilt der GebĂŒhrentarif fĂŒr KĂ€ufer in der jeweils aktuellen Fassung. 7.7  Wenn sich sofort nach Erhalt der Ware offenbart, dass ein schwerwiegender Schaden am Gegenstand durch den Versand eingetreten ist, muss der Kunde zu Beweiszwecken die Verpackung aufbewahren. Eine Beseitigung des Verpackungsmaterials stellt in einem solchen Fall eine Erschwerung der Beweissicherung dar und kann dazu fĂŒhren, dass die Transportversicherung nicht fĂŒr den Schaden eintritt. Da das Risiko des Versandes beim KĂ€ufer liegt, obliegt ihm die Regulierung mit dem Versandunternehmen.

 

8. ZurĂŒckziehung von Ware, Pflichten und Obliegenheiten des Einlieferers

  1. 8.1  Jeder Einlieferer kann vor Auktionsbeginn und gegen GebĂŒhr seine Waren wieder zurĂŒckziehen. Deshalb besteht kein Anspruch unserer Kunden, auf einen bestimmten Gegenstand bieten zu können.

  2. 8.2  Der Einlieferer versichert bei der Einlieferung der Ware rechtmĂ€ĂŸiger EigentĂŒmer zu sein und das der Gegenstand nicht mit Rechten Dritter (Eigentumsvorbehalt, PfĂ€ndung etc.) belastet ist.

  3. 8.3  Der Einlieferer ist insbesondere verpflichtet zur wahrheitsgemĂ€ĂŸen Angabe aller Informationen zur Herkunft und SchĂ€den des Gegenstandes.

  4. 8.4  Das AUKTIONSHAUS hat vor erfolgreicher VerĂ€ußerung der Einlieferungsware keine Zahlungspflichten an den Einlieferer.

  5. 8.5  Die Haftung fĂŒr die AuktionsgegenstĂ€nde bemisst sich nach § 11 dieser AGB.

  6. 8.6  Sind fĂŒr die Bewerbung des Gegenstandes Honorare an Dritte zu entrichten, z.B. Bildrechte, so sind die

    Kosten jeweils hÀlftig vom Einlieferer und vom AUKTIONSHAUS zu leisten.

  7. 8.7  Wir vom Einlieferer der Artikel nach Aufnahme in den (Online-)Katalog des AUKTIUONSHAUSES zurĂŒckgezogen, so ist ein Stornierungsendgeld iHv. 80% der im Verkaufsfall zu entrichtenden Aufgeldes zzgl. MwSt. zur Zahlung fĂ€llig; im Zweifel gilt der Katalogpreis als Bemessungsgrundlage.

     

9. Verzug, RĂŒcktritt vom Vertrag, erneute Versteigerung

  1. 9.1.  Der KĂ€ufer ist mit der Zahlung in Verzug, wenn er 30 Tage nach FĂ€lligkeit noch nicht bezahlt hat (Kon- toeingang). Einer Mahnung bedarf es nicht. Liegt ein Zahlungsverzug vor, so ist der Kaufpreis von Ver- brauchern wĂ€hrend des Verzuges in Höhe von 4 %-Punkten ĂŒber dem jeweils gĂŒltigen Basiszinssatz (festgesetzt von der Deutschen Bundesbank) zu verzinsen. GegenĂŒber einem Unternehmer gelten Ver- zugszinsen in Höhe von 8 %-Punkten ĂŒber dem Basiszinssatz als vereinbart. Die Geltendmachung weite- rer AnsprĂŒche wegen Zahlungsverzug bleibt dem Auktionshaus vorbehalten.

  2. 9.2.  Befindet sich der KĂ€ufer in Verzug mit der Bezahlung der Ware, kann das AUKTIONSHAUS nach Setzen einer Nachfrist von sieben Tagen ganz oder teilweise vom Vertrag zurĂŒcktreten. In diesem Fall kann das AUKTIONSHAUS vom KĂ€ufer Schadenersatz fĂŒr alle bis dahin angefallenen Unkosten (unter anderem: Transport/Versicherungs- und Lagerkosten) verlangen, sowie das Aufgeld.

undefined9.3. Der KĂ€ufer ist mit der Annahme der Ware in Verzug, wenn er die Ware nach zwei Zustellungsversuchen nicht annimmt oder nicht beim Zusteller nach Hinterlegung innerhalb der vom Zusteller gesetzten Frist abholt oder die Ware zweimal in Folge nicht zum vereinbarten Termin beim AUKTIONSHAUS oder dem Einlieferer abholt.

9.4 Bei Zahlungsverzug kann das AUKTIONSHAUS den KĂ€ufer auf Schadensersatz wegen schuldhafter Pflichtverletzung in Anspruch nehmen und als Schadenspauschale einen SĂ€umniszuschlag von 3% der Gesamtforderung erheben. Verweigert der KĂ€ufer auch dann noch die Zahlung und Abnahme des Ge- genstandes, kann der Gegenstand mit einem nachpflichtgemĂ€ĂŸem Ermessen des Versteigerers be- stimmtem Limit in einer weiteren Auktion erneut versteigert oder freihĂ€ndig verkauft werden. Der sĂ€u- mige KĂ€ufer hat fĂŒr einen Mindererlös gegenĂŒber der vorangegangenen Versteigerung und fĂŒr die Kos- ten der wiederholten Versteigerung einschließlich Provision und Auslagen des Versteigerers aufzukom- men; auf einen Mehrerlös hat er in diesem Falle keinen Anspruch.

 

 

10. Nachverkauf

  1. 10.1.  Das AUKTIONSHAUS bietet einen zweiwöchigen Nachverkauf der AuktionsgegenstĂ€nde.

  2. 10.2.  Das Aufgeld im Nachverkauf betrĂ€gt ebenfalls 20% zzgl. gesetzlicher MwSt.

     

     

11. Haftung fĂŒr Katalogbeschreibungen, Echtheitsgarantie und HaftungsausschlĂŒsse

  1. 11.1  Die vom AUKTIONSHAUS ermittelnden Angaben ĂŒber Herstellungstechnik, Herkunft, Erhaltungszustand, Material, AusfĂŒhrung und Alter eines Gegenstandes erfolgt nach veröffentlichten oder sonst allgemein zugĂ€nglichen wissenschaftlichen Erkenntnissen nach bestem Wissen und Gewissen. Diese Angaben flie- ßen in die Katalogbeschreibungen ein. Es werden in den Katalogbeschreibungen nur solche Fehler, Ma- kel und BeschĂ€digungen angefĂŒhrt, die den Wert des Gegenstandes wesentlich beeintrĂ€chtigen.

  2. 11.2  Die hier vereinbarten HaftungsausschlĂŒsse gelten nicht im Fall der Übernahme ausdrĂŒcklicher Garantien durch das AUKTIONSHAUS und fĂŒr SchĂ€den aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Ge- sundheit sowie im Fall zwingender gesetzlicher Regelungen.

  3. 11.3  GegenĂŒber Unternehmern haftet das AUKTIONSHAUS fĂŒr SchĂ€den, außer im Fall der Verletzung wesent- licher Vertragspflichten, nur, wenn und soweit das AUKTIONSHAUS ihren gesetzlichen Vertretern, lei- tenden Angestellten oder sonstigen ErfĂŒllungsgehilfen Vorsatz oder grobe FahrlĂ€ssigkeit zur Last fĂ€llt. Im Fall der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet das AUKTIONSHAUS fĂŒr jedes schuldhafte Ver- halten ihrer gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten oder sonstigen ErfĂŒllungsgehilfen.

  4. 11.4  GegenĂŒber Verbrauchern haftet das AUKTIONSHAUS nur fĂŒr Vorsatz und grobe FahrlĂ€ssigkeit. Im Falle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, des Schuldnerverzugs oder der vom AUKTIONSHAUS zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung haftet das AUKTIONSHAUS jedoch fĂŒr jedes schuldhafte Verhalten seiner Mitarbeiter und ErfĂŒllungsgehilfen.

  5. 11.5  Eine Haftung fĂŒr den Ersatz mittelbarer SchĂ€den, insbesondere fĂŒr entgangenen Gewinn, besteht nur bei Vorsatz oder grober FahrlĂ€ssigkeit gesetzlicher Vertreter, leitender Angestellter oder sonstiger ErfĂŒl- lungsgehilfen vom AUKTIONSHAUS.

  6. 11.6  Die Haftung vom AUKTIONSHAUS ist der Höhe nach auf die bei Vertragsschluss typischer Weise vorher- sehbaren SchĂ€den begrenzt außer bei Vorsatz oder grober FahrlĂ€ssigkeit gesetzlicher Vertreter, leiten- der Angestellter oder sonstiger ErfĂŒllungsgehilfen vom AUKTIONSHAUS.

  7. 11.7  AnsprĂŒche des KĂ€ufers sind an das Auktionshaus zu richten und dĂŒrfen nicht an Dritte abgetreten wer- den.

 

12. Hinweise zur Datenverarbeitung

  1. 12.1  Das AUKTIONSHAUS erhebt, speichert und verwertet im Rahmen der Abwicklung des Vertrages Daten des Nutzers. Ohne Einwilligung des Nutzers wird das AUKTIONSHAUS Bestands- und Nutzungsdaten des Kunden nur verarbeiten oder nutzen, soweit dies fĂŒr die Abwicklung des VertragsverhĂ€ltnisses und Ab- rechnung erforderlich ist.

  2. 12.2  Ohne Einwilligung des Nutzers werden die Daten nicht zum Zwecke der Werbung, Markt- oder Mei- nungsforschung an Dritte weitergegeben.

13. Schlussbestimmungen

  1. 13.1  Das AUKTIONSHAUS kann sich zum Zwecke der VertragserfĂŒllung Dritter als so genannte ErfĂŒllungsgehil- fen bedienen.

  2. 13.2  Die vertraglichen Beziehungen zwischen dem AUKTIONSHAUS und den Vertragspartnern unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sofern es sich beim Kunden um einen Kaufmann, eine juris- tische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Gerichtsstand fĂŒr alle Streitigkeiten aus VertragsverhĂ€ltnissen zwischen dem Kunden und dem Anbieter der Sitz von AUKTIONSHAUS. Es bleibt dem AUKTIONSHAUS jedoch unbelassen, auch am jeweiligen Sitz des Nutzers zu klagen.

  3. 13.3  Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Versteigerungsbedingungen ganz oder teilweise un- wirksam sein, berĂŒhrt das die Wirksamkeit der ĂŒbrigen vertraglichen Vereinbarungen nicht. Die unwirk- same Klausel wird durch eine andere ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Rege- lung am nĂ€chsten kommt und ihrerseits wirksam ist. ZusĂ€tzliche oder abweichende Vereinbarungen be- dĂŒrfen zu ihrer GĂŒltigkeit der Schriftform, mĂŒndliche Absprachen bleiben gegenstandslos.

  4. 13.4  Das AUKTIONSHAUS behĂ€lt sich vor, diese GeschĂ€ftsbedingungen jederzeit ohne Nennung von GrĂŒnden zu Ă€ndern, es sei denn, dies ist unseren Kunden nicht zumutbar.

     

     

Stand: August 2019 

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Tags: Meissen, Porcelain Makers & Brands