Lot

1119

Wladimir Jegorowitsch Makowskij, Young Peasant Woman with a Basket of Apples

In Old Masters and 19th Century

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Wladimir Jegorowitsch Makowskij, Young Peasant Woman with a Basket of Apples
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Köln
Wladimir Jegorowitsch Makowskij, Young Peasant Woman with a Basket of Apples
Oil on canvas. 70 x 47 cm.
Signed in Cyrillic and dated lower left: V. MAKOWSKY / 1872.

Provenance
Rumyantsev Museum, Moscow, presumably until 1925 (stamped on the reverse of the stretcher). - Tretyakov Gallery, Moscow, until 1932 (stamped on the back of the cavas), sold from there in 1932. - Presumably in private ownership in Eastern Europe / Germany after 1932, subsequently in family ownership.

Vladimir Egorovitch Makovsky painted this portrait of a Russian peasant woman in a completely unsentimental way. She is shown sitting on a wooden bench, her hands resting on her lap, her gaze calmly directed at the viewer, with a basket of apples next to her. The early work was created in 1872, shortly after Makovsky joined the "Peredvizhniki" (Russian for "Wanderers"), one of the most important secessionist groups in 19th century Russia, which was founded in 1870. Makovsky paints his model with a subtly contemplative realism, without creating a sentimental genre picture. It was not until 1861 that serfdom was abolished in Russia under Tsar Alexander II, making the peasants independent and free individuals. The Peredvizhniki group was supported by Pavel Mikhailovich Tretyakov (1832-1898), who purchased numerous works for his gallery. This most influential Russian gallery owner of the 19th century had already collected works by Makovsky during his lifetime. Makovsky's "Young Peasant Woman" was in the Tretyakov Gallery in Moscow until 1932, when it was sold. The painting also bears a stamp of the Rumyantsev Museum, Moscow, where it was probably kept until 1925. The painting has been in German family ownership for several generations.

We would like to thank Prof Elena Nesterova, St Petersburg, for kindly confirming the authenticity of this work (written correspondence dated 21st December 2023).
The group of the Peredwishniki opposed the idealising tendencies of academic painting, which was only accessible to the higher social classes. In keeping with their democratic and socially reformist understanding of art, artists such as Makovsky selected their own motifs and gave them a new status. The present painting depicts a simple girl from the lowest class of the Russian people.
Wladimir Jegorowitsch Makowskij, Junge Bäuerin mit einem Apfelkorb
Öl auf Leinwand. 70 x 47 cm.
Signiert in kyrillischer Schrift und datiert unten links: V. MAKOWSKY / 1872.

Provenienz
Rumjanzew-Museum, Moskau, wohl bis 1925 (verso Stempel auf Keilrahmen). - Tretjakow-Galerie, Moskau, bis 1932 (verso Stempel auf Lwd.), von dort 1932 verkauft. - Vermutlich nach 1932 Privatbesitz, Osteuropa/Deutschland, seitdem in Familienbesitz.

Wladimir Jegorowitch Makowskij hat das Porträt einer russischen Bäuerin auf ganz unsentimentale Weise gestaltet. Die junge Frau sitzt auf einer hölzernen Bank, ihre Hände ruhen auf ihrem Schoß, ihr Blick ist ruhig auf den Betrachter gerichtet, neben ihr steht ein Korb mit Äpfeln. Das Frühwerk ist 1872 enstanden, kurz nachdem sich Makowskij den 1870 gegründeten "Peredwishniki" (russ. für "Wanderer") angeschlossen hatte, einer der wichtigsten sezessionistischen Gruppen im Russland des 19. Jahrhunderts. Makowskij malt sein Modell mit einem subtil betrachtenden Realismus, ohne ein sentimentales Genrebild zu schaffen. Erst 1861 war in Russland unter Zar Alexander II. die Leibeigenschaft aufgehoben worden, was die Bauern zu eigenständigen und freien Individuen machte. Gefördert wurde die Gruppe der Peredwishniki von Pavel Michailovitch Tretjakov (1832-1898), der zahlreiche Werke für seine Galerie ankaufte. Bereits zu seinen Lebzeiten hat dieser einflussreichste Galerist Russlands im 19. Jahrhundert Werke von Makowskij gesammelt. Makowskijs "Junge Bäuerin" befand sich bis 1932 in der Tretjakow-Galerie, Moskau, die es dann verkaufte. Das Bild trägt auch einen Stempel des Rumjanzew-Museums, Moskau, wo es wohl bis 1925 war. Das Gemälde befindet sich seit mehreren Generationen in deutschem Familienbesitz.

Wir danken Prof. Elena Nesterova, St. Petersburg, für die Bestätigung der Authentizität des Bildes (schriftl. Mitteilung vom 21.12.2023).
Die Gruppe der Peredwishniki positionierte sich gegen eine idealisierende, lediglich den höheren sozialen Klassen zugängliche akademische Malerei. Ensprechend ihres demokratischen und sozialreformatorischen Verständnis von Kunst wählten Künstler wie Makowskij ihre Motive aus und gaben ihnen einen neuen Status. Im vorliegenden Gemälde ist das ein einfaches Mädchen aus der untersten Klasse des russischen Volkes.
Wladimir Jegorowitsch Makowskij, Young Peasant Woman with a Basket of Apples
Oil on canvas. 70 x 47 cm.
Signed in Cyrillic and dated lower left: V. MAKOWSKY / 1872.

Provenance
Rumyantsev Museum, Moscow, presumably until 1925 (stamped on the reverse of the stretcher). - Tretyakov Gallery, Moscow, until 1932 (stamped on the back of the cavas), sold from there in 1932. - Presumably in private ownership in Eastern Europe / Germany after 1932, subsequently in family ownership.

Vladimir Egorovitch Makovsky painted this portrait of a Russian peasant woman in a completely unsentimental way. She is shown sitting on a wooden bench, her hands resting on her lap, her gaze calmly directed at the viewer, with a basket of apples next to her. The early work was created in 1872, shortly after Makovsky joined the "Peredvizhniki" (Russian for "Wanderers"), one of the most important secessionist groups in 19th century Russia, which was founded in 1870. Makovsky paints his model with a subtly contemplative realism, without creating a sentimental genre picture. It was not until 1861 that serfdom was abolished in Russia under Tsar Alexander II, making the peasants independent and free individuals. The Peredvizhniki group was supported by Pavel Mikhailovich Tretyakov (1832-1898), who purchased numerous works for his gallery. This most influential Russian gallery owner of the 19th century had already collected works by Makovsky during his lifetime. Makovsky's "Young Peasant Woman" was in the Tretyakov Gallery in Moscow until 1932, when it was sold. The painting also bears a stamp of the Rumyantsev Museum, Moscow, where it was probably kept until 1925. The painting has been in German family ownership for several generations.

We would like to thank Prof Elena Nesterova, St Petersburg, for kindly confirming the authenticity of this work (written correspondence dated 21st December 2023).
The group of the Peredwishniki opposed the idealising tendencies of academic painting, which was only accessible to the higher social classes. In keeping with their democratic and socially reformist understanding of art, artists such as Makovsky selected their own motifs and gave them a new status. The present painting depicts a simple girl from the lowest class of the Russian people.
Wladimir Jegorowitsch Makowskij, Junge Bäuerin mit einem Apfelkorb
Öl auf Leinwand. 70 x 47 cm.
Signiert in kyrillischer Schrift und datiert unten links: V. MAKOWSKY / 1872.

Provenienz
Rumjanzew-Museum, Moskau, wohl bis 1925 (verso Stempel auf Keilrahmen). - Tretjakow-Galerie, Moskau, bis 1932 (verso Stempel auf Lwd.), von dort 1932 verkauft. - Vermutlich nach 1932 Privatbesitz, Osteuropa/Deutschland, seitdem in Familienbesitz.

Wladimir Jegorowitch Makowskij hat das Porträt einer russischen Bäuerin auf ganz unsentimentale Weise gestaltet. Die junge Frau sitzt auf einer hölzernen Bank, ihre Hände ruhen auf ihrem Schoß, ihr Blick ist ruhig auf den Betrachter gerichtet, neben ihr steht ein Korb mit Äpfeln. Das Frühwerk ist 1872 enstanden, kurz nachdem sich Makowskij den 1870 gegründeten "Peredwishniki" (russ. für "Wanderer") angeschlossen hatte, einer der wichtigsten sezessionistischen Gruppen im Russland des 19. Jahrhunderts. Makowskij malt sein Modell mit einem subtil betrachtenden Realismus, ohne ein sentimentales Genrebild zu schaffen. Erst 1861 war in Russland unter Zar Alexander II. die Leibeigenschaft aufgehoben worden, was die Bauern zu eigenständigen und freien Individuen machte. Gefördert wurde die Gruppe der Peredwishniki von Pavel Michailovitch Tretjakov (1832-1898), der zahlreiche Werke für seine Galerie ankaufte. Bereits zu seinen Lebzeiten hat dieser einflussreichste Galerist Russlands im 19. Jahrhundert Werke von Makowskij gesammelt. Makowskijs "Junge Bäuerin" befand sich bis 1932 in der Tretjakow-Galerie, Moskau, die es dann verkaufte. Das Bild trägt auch einen Stempel des Rumjanzew-Museums, Moskau, wo es wohl bis 1925 war. Das Gemälde befindet sich seit mehreren Generationen in deutschem Familienbesitz.

Wir danken Prof. Elena Nesterova, St. Petersburg, für die Bestätigung der Authentizität des Bildes (schriftl. Mitteilung vom 21.12.2023).
Die Gruppe der Peredwishniki positionierte sich gegen eine idealisierende, lediglich den höheren sozialen Klassen zugängliche akademische Malerei. Ensprechend ihres demokratischen und sozialreformatorischen Verständnis von Kunst wählten Künstler wie Makowskij ihre Motive aus und gaben ihnen einen neuen Status. Im vorliegenden Gemälde ist das ein einfaches Mädchen aus der untersten Klasse des russischen Volkes.

Old Masters and 19th Century

Sale Date(s)
Lots: 385
Venue Address
Neumarkt 3
Köln
50667
Germany

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Shipping information not yet avalable.

Important Information

Auktion 1245 - Alte Kunst und 19. Jahrhundert,

Donnerstag 16. 05. 2024, 11:00
Lot 1000 - 1123

Donnerstag 16. 05. 2024, 14:00
Lot 1200 - 1460

Terms & Conditions

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2. Lempertz behält sich das Recht vor, Nummern des Kataloges zu vereinen, zu trennen und, wenn ein besonderer Grund vorliegt, außerhalb der Reihenfolge anzubieten oder zurückzuziehen.

3. Sämtliche zur Versteigerung gelangenden Objekte können im Rahmen der Vorbesichtigung geprüft und besichtigt werden. Die Katalogangaben und entsprechende Angaben der Internetpräsentation, die nach bestem Wissen und Gewissen erstellt wurden, werden nicht Bestandteil der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit. Sie beruhen auf dem zum Zeitpunkt der Katalogbearbeitung herrschenden Stand der Wissenschaft. Sie sind keine Garantien im Rechtssinne und dienen ausschließlich der Information. Gleiches gilt für Zustandsberichte und andere Auskünfte in mündlicher oder schriftlicher Form. Zertifikate oder Bestätigungen der Künstler, ihrer Nachlässe oder der jeweils maßgeblichen Experten sind nur dann Vertragsgegenstand, wenn sie im Katalogtext ausdrücklich erwähnt werden. Der Erhaltungs zustand wird im Katalog nicht durchgängig erwähnt, so dass fehlende Angaben ebenfalls keine Beschaffenheitsvereinbarung begründen. Die Objekte sind gebraucht. Alle Objekte werden in dem Erhaltungszustand veräußert, in dem sie sich bei Erteilung des Zuschlages befinden.

4. Ansprüche wegen Gewährleistung sind ausgeschlossen. Lempertz verpflichtet sich jedoch bei Abweichungen von den Katalogangaben, welche den Wert oder die Tauglichkeit aufheben oder nicht unerheblich mindern, und welche innerhalb eines Jahres nach Übergabe in begründeter Weise vorgetragen werden, seine Rechte gegenüber dem Einlieferer gerichtlich geltend zu machen. Maßgeblich ist der Katalogtext in deutscher Sprache. Im Falle einer erfolgreichen Inanspruchnahme des Einlieferers erstattet Lempertz dem Erwerber ausschließlich den gesamten Kaufpreis. Darüber hinaus verpflichtet sich Lempertz für die Dauer von drei Jahren bei erwiesener Unechtheit zur Rückgabe der Kommission, wenn das Objekt in unverändertem Zustand zurückgegeben wird. Die gebrauchten Sachen werden in einer öffentlichen Versteigerung verkauft, an der der Bieter/Käufer persönlich teilnehmen kann. Die Regelungen über den Verbrauchsgüterverkauf finden nach § 474 Abs. 1 Satz 2 BGB keine Anwendung.

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6. Abgabe von Geboten. Lempertz behält sich die Zulassung zur Auktion vor und kann diese insbesondere von der erfolgreichen Identifizierung im Sinne von § 1 Abs. 3 des GWG abhängig machen. Gebote in Anwesenheit: Der Bieter erhält gegen Vorlage seines Lichtbildausweises eine Bieternummer. Ist der Bieter Lempertz nicht bekannt, hat die Anmeldung 24 Stunden vor Beginn der Auktion schriftlich und unter Vorlage einer aktuellen Bankreferenz zu erfolgen. Gebote in Abwesenheit: Gebote können auch schriftlich, telefonisch oder über das Internet abgegeben werden. Aufträge für Gebote in Abwesenheit müssen Lempertz zur ordnungsgemäßen Bearbeitung 24 Stunden vor der Auktion vorliegen. Das Objekt ist in dem Auftrag mit seiner Losnummer und der Objektbezeichnung zu benennen. Bei Unklarheiten gilt die angegebene Losnummer. Der Auftrag ist vom Aufraggeber zu unterzeichnen. Die Bestimmungen über Widerrufsund Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen (§ 312bd BGB) finden keine Anwendung. Telefongebote: Für das Zustandekommen und die Aufrechterhaltung der Verbindung kann nicht eingestanden werden. Mit Abgabe des Auftrages erklärt sich der Bieter damit einverstanden, dass der Bietvorgang aufgezeichnet werden kann. Gebote über das Internet: Sie werden von Lempertz nur angenommen, wenn der Bieter sich zuvor über das Internetportal registriert hat. Die Gebote werden von Lempertz wie schriftlich abgegebene Gebote behandelt.

7. Durchführung der Auktion: Der Zuschlag wird erteilt, wenn nach dreimaligem Aufruf eines Gebotes kein höheres Gebot abgegeben wird. Der Versteigerer kann sich den Zuschlag vorbehalten oder verweigern, wenn ein besonderer Grund vorliegt, insbesondere wenn der Bieter nicht im Sinne von § 1 Abs. 3 GWG erfolgreich identifiziert werden kann. Wenn mehrere Personen zugleich dasselbe Gebot abgeben und nach dreimaligem Aufruf kein höheres Gebot erfolgt, entscheidet das Los. Der Versteigerer kann den erteilten Zuschlag zurücknehmen und die Sache erneut ausbieten, wenn irrtümlich ein rechtzeitig abgegebenes höheres Gebot übersehen und dies vom Bieter sofort beanstandet worden ist oder sonst Zweifel über den Zuschlag bestehen. Schriftliche Gebote werden von Lempertz nur in dem Umfang ausgeschöpft, der erforderlich ist, um ein anderes Gebot zu überbieten. Der Versteigerer kann für den Einlieferer bis zum vereinbarten Limit bieten, ohne dies anzuzeigen und unabhängig davon, ob andere Gebote abgegeben werden. Wenn trotz abgegebenen Gebots kein Zuschlag erteilt worden ist, haftet der Versteigerer dem Bieter nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Weitere Informationen erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung unter www.lempertz.com/datenschutzerklärung.html

8. Mit Zuschlag kommt der Vertrag zwischen Versteigerer und Bieter zustande (§ 156 S. 1 BGB). Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme. Sofern ein Zuschlag unter Vorbehalt erteilt wurde, ist der Bieter an sein Gebot bis vier Wochen nach der Auktion gebunden, wenn er nicht unverzüglich nach Erteilung des Zuschlages von dem Vorbehaltszuschlag zurücktritt. Mit der Erteilung des Zuschlages gehen Besitz und Gefahr an der versteigerten Sache unmittelbar auf den Bieter/Ersteigerer über, das Eigentum erst bei vollständigem Zahlungseingang.

9. Auf den Zuschlagspreis wird ein Aufgeld von 26 % zuzüglich 19 % Umsatzsteuer nur auf das Aufgeld erhoben, auf den über € 600.000 hinausgehenden Betrag reduziert sich das Aufgeld auf 20 % (Differenzbesteuerung). Bei differenzbesteuerten Objekten, die mit N gekennzeichnet sind, wird zusätzlich die Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 7 % berechnet. Für Katalogpositionen, die mit R gekennzeichnet sind, wird die gesetzliche Umsatzsteuer von 19 % auf den Zuschlagspreis + Aufgeld berechnet (Regelbesteuerung). Wird ein regelbesteuertes Objekt an eine Person aus einem anderen Mitgliedsstaat der EU, die nicht Unternehmer ist, verkauft und geliefert, kommen die umsatzsteuerrechtlichen Vorschriften des Zielstaates zur Anwendung, § 3c UStG. Von der Umsatzsteuer befreit sind Ausfuhrlieferungen in Drittländer (d.h. außerhalb der EU) und – bei Angabe der UmsatzsteuerIdentifikationsnummer – auch an Unternehmen in EU-Mitgliedsstaaten. Für Originalkunstwerke, deren Urheber noch leben oder vor weniger als 70 Jahren (§ 64 UrhG) verstorben sind, wird zur Abgeltung des gemäß § 26 UrhG zu entrichtenden Folgerechts eine Gebühr in Höhe von 1,8 % auf den Hammerpreis erhoben. Bei Zahlungen über einem Betrag von € 10.000,00 ist Lempertz gemäß §3 des GWG verpflichtet, die Kopie eines Lichtbildausweises des Käufers zu erstellen. Dies gilt auch, wenn eine Zahlung für mehrere Rechnungen die Höhe von € 10.000,00 überschreitet. Nehmen Auktionsteilnehmer ersteigerte Objekte selbst in Drittländer mit, wird ihnen die Umsatzsteuer erstattet, sobald Lempertz Ausfuhr und Abnehmernachweis vorliegen. Während der unmittelbar nach der Auktion ausgestellte Rechnungen bedürfen der Nachprüfung; Irrtum vorbehalten.

10. Ersteigerer haben den Endpreis (Zuschlagspreis zuzüglich Aufgeld + MwSt.) im unmittelbaren Anschluss an die Auktion an Lempertz zu zahlen. Zahlungen sind in Euro zu tätigen. Eine Zahlung mit Kryptowährungen ist möglich. Die Rechnung wird per Email übermittelt, es sei denn, der Ersteigerer äußert den Wunsch, diese per Post zu erhalten. Der Antrag auf Änderung oder Umschreibung einer Rechnung, z.B. auf einen anderen Kunden als den Bieter, muss unmittelbar im Anschluss an die Auktion abgegeben werden. Durch die Änderung können zusätzliche Gebühren anfallen. Die Umschreibung erfolgt unter Vorbehalt der erfolgreichen Identifizierung (§ 1 Abs. 3 GWG) des Bieters und derjenigen Person, auf die die Umschreibung der Rechnung erfolgt. Rechnungen werden nur an diejenigen Personen ausgestellt, die die Rechnung tatsächlich begleichen.

11. Bei Zahlungsverzug werden 1 % Zinsen auf den Bruttopreis pro Monat berechnet. Lempertz kann bei Zahlungsverzug wahlweise Erfüllung des Kaufvertrages oder nach Fristsetzung Schadenersatz statt der Leistung verlangen. Der Schadenersatz kann in diesem Falle auch so berechnet werden, dass die Sache nochmals versteigert wird und der säumige Ersteigerer für einen Mindererlös gegenüber der vorangegangenen Versteigerung und für die Kosten der wiederholten Versteigerung einschließlich des Aufgeldes einzustehen hat.

12. Die Ersteigerer sind verpflichtet, ihre Erwerbung sofort nach der Auktion in Empfang zu nehmen. Lempertz haftet für versteigerte Objekte nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Ersteigerte Objekte werden erst nach vollständigem Zahlungseingang ausgeliefert. Eine Versendung erfolgt ausnahmslos auf Kosten und Gefahr des Ersteigerers. Lempertz ist berechtigt, nicht abgeholte Objekte vier Wochen nach der Auktion im Namen und auf Rechnung des Ersteigerers bei einem Spediteur einlagern und versichern zu lassen. Bei einer Selbsteinlagerung durch Lempertz werden 1 % p.a. des Zuschlagspreises für Versicherungs- und Lagerkosten berechnet.

13. Erfüllungsort und Gerichtsstand, sofern er vereinbart werden kann, ist Köln. Es gilt deutsches Recht; Das Kulturgutschutzgesetz wird angewandt. Das UN-Übereinkommen über Verträge des internationalen Warenkaufs (CISG) findet keine Anwendung. Sollte eine der Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen davon unberührt. Es wird auf die Datenschutzerklärung auf unserer Webpräsenz hingewiesen.

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