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4333

Prof. Arnold Böcklin, attr, "Abduction"

In 114. Auktion Mai 2024

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Prof. Arnold Böcklin, attr, "Abduction"
Evening summer landscape with a centaur abducting a naked woman; the painter is possibly illustrating the mythological story of the abduction of Deïaneira by Nessos, the much-vaunted beautiful Deïaneira - daughter of the Calydonian king Oineus - was also strong and hostile to men, Her father gave her as a bride to the suitor, who defeated her in a duel, so the ancient hero Heracles became her husband. During a flood, Deïaneira had to cross the river Euenos, where the centaur Nessos, who was in love with the beauty, offered his help and attempted to abduct his beloved, whereupon Heracles killed him, Böcklin's pictorial inventions repeatedly return to the mythical creatures, which are considered impetuous, lustful and masculine: in 1873 he created his painting "Battle of the Centaurs", in 1878 "Centaur by the Water", followed in 1888 by "Centaur in the Village Forge" and in 1898 he worked on this theme in his large-format oil painting "Deïaneira and Nessus", a brisk, impasto study with broad brushstrokes, oil probably on canvas without stretcher, c. 1890, unsigned, on the reverse unverified attribution on an old, posthumous label in cursive Böcklin antiqua "Arnold Böcklin", designed in 1904 by the Stuttgart type foundry Otto Weisert, with handwritten addition "Studie d. Abduction", craquelure, corners with pinholes, old framed, dimensions approx. 25 x 30 cm. Artist info: signif. Swiss painter, draughtsman, graphic artist and sculptor (1827 Basel to 1901 monastery San Domenico Fiesole near Florence), representative of symbolism, first drawing lessons with Ludwig Adam Kelterborn, studied 1845-47 at the Düsseldorf academy under Wilhelm Schirmer and Karl Friedrich Lessing, 1847 travelled to Brussels and Antwerp, 1848 stayed in Paris, friend of the animal painter Rudolf Koller, from then on alternating stays in Basel, Rome, Munich, Zurich and finally Florence in 1893, 1853 marriage to the Roman Angela Pascucci, 1859 first commission from the Bavarian royal family, 1860-62 appointment as professor at the Weimar art school, 1871 honorary member of the Munich Academy, 1889 honorary doctorate from the university and 1890 honorary citizen of Zurich, regarded as the most important painter of the late 19th century. Source: Thieme-Becker, AKL and Internet.
Prof. Arnold Böcklin, attr., "Entführung"
abendliche Sommerlandschaft mit Kentaur, eine nackte Frau entführend, möglicherweise illustriert der Maler hier die mythologische Geschichte der Entführung der Deïaneira durch Nessos, die viel gerühmte schöne Deïaneira - Tochter des kalydonischen Königs Oineus - war darüber hinaus stark und den Männern feindlich gesinnt, ihr Vater gab sie dem Freier zur Braut, der sie im Zweikampf besiegte, so wurde der antike Held Herakles ihr Mann, während eines Hochwassers musste Deïaneira den Fluss Euenos überqueren, wobei der in Liebe zur Schönen entbrannte Kentaur Nessos seine Hilfe anbot und seine Angebetete zu entführen trachtete, worauf Herakles ihn tötete, Böcklins Bildfindungen greifen wiederholt auf die als ungestüm, lüstern und maskulin geltenden Fabelwesen zurück, 1873 schuf er sein Gemälde "Kampf der Kentauren", 1878 "Kentaur am Wasser", 1888 folgte der "Kentaur in der Dorfschmiede" und 1898 bearbeitet er vorliegendes Thema in seinem großformatigen Ölbild "Deïaneira und Nessus", flott mit breitem Pinselduktus pastos erfasste Studie, Öl wohl auf Leinwand ohne Keilrahmen, um 1890, unsigniert, rückseitig ungeprüfte Zuschreibung auf altem, posthumem Etikett in kursiver, 1904 von der Stuttgarter Schriftgießerei Otto Weisert entworfener Böcklin-Antiqua "Arnold Böcklin", mit handschriftlicher Ergänzung "Studie d. Entführung", Craquelure, Ecken mit Reißzweckenlöchlein, alt gerahmt, Falzmaße ca. 25 x 30 cm. Künstlerinfo: bedeut. schweizerischer Maler, Zeichner, Graphiker und Bildhauer (1827 Basel bis 1901 Kloster San Domenico Fiesole bei Florenz), Vertreter des Symbolismus, erster Zeichenunterricht bei Ludwig Adam Kelterborn, studierte 1845-47 an der Akademie Düsseldorf bei Wilhelm Schirmer und Karl Friedrich Lessing, 1847 Reise nach Brüssel und Antwerpen, 1848 Parisaufenthalt, befreundet mit dem Tiermaler Rudolf Koller, fortan wechselnde Aufenthalte in Basel, Rom, München, Zürich und 1893 letztendlich Florenz, 1853 Heirat mit der Römerin Angela Pascucci, 1859 erster Auftrag des bayerischen Königshauses, 1860-62 Berufung als Professor an die Kunstschule Weimar, 1871 Ehrenmitglied der Münchner Akademie,1889 Ehren-Doktorwürde der Universität und 1890 Ehrenbürger von Zürich, galt Ende des 19. Jh. als bedeutendster Maler seiner Zeit, Quelle: Thieme-Becker, AKL und Internet.
Prof. Arnold Böcklin, attr, "Abduction"
Evening summer landscape with a centaur abducting a naked woman; the painter is possibly illustrating the mythological story of the abduction of Deïaneira by Nessos, the much-vaunted beautiful Deïaneira - daughter of the Calydonian king Oineus - was also strong and hostile to men, Her father gave her as a bride to the suitor, who defeated her in a duel, so the ancient hero Heracles became her husband. During a flood, Deïaneira had to cross the river Euenos, where the centaur Nessos, who was in love with the beauty, offered his help and attempted to abduct his beloved, whereupon Heracles killed him, Böcklin's pictorial inventions repeatedly return to the mythical creatures, which are considered impetuous, lustful and masculine: in 1873 he created his painting "Battle of the Centaurs", in 1878 "Centaur by the Water", followed in 1888 by "Centaur in the Village Forge" and in 1898 he worked on this theme in his large-format oil painting "Deïaneira and Nessus", a brisk, impasto study with broad brushstrokes, oil probably on canvas without stretcher, c. 1890, unsigned, on the reverse unverified attribution on an old, posthumous label in cursive Böcklin antiqua "Arnold Böcklin", designed in 1904 by the Stuttgart type foundry Otto Weisert, with handwritten addition "Studie d. Abduction", craquelure, corners with pinholes, old framed, dimensions approx. 25 x 30 cm. Artist info: signif. Swiss painter, draughtsman, graphic artist and sculptor (1827 Basel to 1901 monastery San Domenico Fiesole near Florence), representative of symbolism, first drawing lessons with Ludwig Adam Kelterborn, studied 1845-47 at the Düsseldorf academy under Wilhelm Schirmer and Karl Friedrich Lessing, 1847 travelled to Brussels and Antwerp, 1848 stayed in Paris, friend of the animal painter Rudolf Koller, from then on alternating stays in Basel, Rome, Munich, Zurich and finally Florence in 1893, 1853 marriage to the Roman Angela Pascucci, 1859 first commission from the Bavarian royal family, 1860-62 appointment as professor at the Weimar art school, 1871 honorary member of the Munich Academy, 1889 honorary doctorate from the university and 1890 honorary citizen of Zurich, regarded as the most important painter of the late 19th century. Source: Thieme-Becker, AKL and Internet.
Prof. Arnold Böcklin, attr., "Entführung"
abendliche Sommerlandschaft mit Kentaur, eine nackte Frau entführend, möglicherweise illustriert der Maler hier die mythologische Geschichte der Entführung der Deïaneira durch Nessos, die viel gerühmte schöne Deïaneira - Tochter des kalydonischen Königs Oineus - war darüber hinaus stark und den Männern feindlich gesinnt, ihr Vater gab sie dem Freier zur Braut, der sie im Zweikampf besiegte, so wurde der antike Held Herakles ihr Mann, während eines Hochwassers musste Deïaneira den Fluss Euenos überqueren, wobei der in Liebe zur Schönen entbrannte Kentaur Nessos seine Hilfe anbot und seine Angebetete zu entführen trachtete, worauf Herakles ihn tötete, Böcklins Bildfindungen greifen wiederholt auf die als ungestüm, lüstern und maskulin geltenden Fabelwesen zurück, 1873 schuf er sein Gemälde "Kampf der Kentauren", 1878 "Kentaur am Wasser", 1888 folgte der "Kentaur in der Dorfschmiede" und 1898 bearbeitet er vorliegendes Thema in seinem großformatigen Ölbild "Deïaneira und Nessus", flott mit breitem Pinselduktus pastos erfasste Studie, Öl wohl auf Leinwand ohne Keilrahmen, um 1890, unsigniert, rückseitig ungeprüfte Zuschreibung auf altem, posthumem Etikett in kursiver, 1904 von der Stuttgarter Schriftgießerei Otto Weisert entworfener Böcklin-Antiqua "Arnold Böcklin", mit handschriftlicher Ergänzung "Studie d. Entführung", Craquelure, Ecken mit Reißzweckenlöchlein, alt gerahmt, Falzmaße ca. 25 x 30 cm. Künstlerinfo: bedeut. schweizerischer Maler, Zeichner, Graphiker und Bildhauer (1827 Basel bis 1901 Kloster San Domenico Fiesole bei Florenz), Vertreter des Symbolismus, erster Zeichenunterricht bei Ludwig Adam Kelterborn, studierte 1845-47 an der Akademie Düsseldorf bei Wilhelm Schirmer und Karl Friedrich Lessing, 1847 Reise nach Brüssel und Antwerpen, 1848 Parisaufenthalt, befreundet mit dem Tiermaler Rudolf Koller, fortan wechselnde Aufenthalte in Basel, Rom, München, Zürich und 1893 letztendlich Florenz, 1853 Heirat mit der Römerin Angela Pascucci, 1859 erster Auftrag des bayerischen Königshauses, 1860-62 Berufung als Professor an die Kunstschule Weimar, 1871 Ehrenmitglied der Münchner Akademie,1889 Ehren-Doktorwürde der Universität und 1890 Ehrenbürger von Zürich, galt Ende des 19. Jh. als bedeutendster Maler seiner Zeit, Quelle: Thieme-Becker, AKL und Internet.

114. Auktion Mai 2024

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Important Information

Den detaillierten Zeitplan können Sie als PDF-Broschüre einsehen.
Aufgeld 24 %, Live 5 %, jeweils plus 19 % USt.

Terms & Conditions

§ 1 – Geschäftsgegenstand

 

Die Auktionshaus Mehlis GmbH (im Folgenden: „Auktionshaus“), eingetragen im Handelsregister des AG Chemnitz unter Nr. HRB 23193, Vertretungsberechtigt: Jens Mehlis, Sitz: Hammerstraße 30, 08523 Plauen, verkauft Gegenstände im Namen und für Rechnung ihrer Einlieferer. Kaufverträge kommen nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen zustande.

 

§ 2 - Ablauf der Versteigerung

 

Voraussetzung für die Teilnahme an einer Auktion als Bieter ist die Erteilung einer Bieternummer durch das Auktionshaus. Voraussetzung für die Erteilung einer Bieternummer ist, dass die betreffende Person vor dem Auktionstermin ihren Namen und eine inländische Anschrift angibt und sich entsprechend ausweist oder eine ausreichende Sicherheit leistet. Die zu versteigernden Gegenstände werden im Auktionstermin aufgerufen. Die Reihenfolge des Aufrufs liegt im Ermessen des Auktionators. Der Auktionator hat ferner das Recht, mehrere einzelne Gegenstände zusammen aufzurufen oder mehrere zusammengefasste Gegenstände einzeln aufzurufen. Schließlich kann der Auktionator einen Aufruf jederzeit zurückziehen. Der erste Aufruf erfolgt zu dem vom Einlieferer angegebenen Limit. Fehlt ein solches Limit, liegt der erste Aufruf im Ermessen des Auktionators. Gesteigert wird nach Ermessen des Auktionators, in der Regel in Schritten von 10%. Gebote können bis zum Zuschlag jederzeit abgegeben werden. Sie sind unwiderruflich. Wird nach dreimaligem Wiederholen des letzten Höchstgebots kein höheres Gebot abgegeben, so erfolgt der Zuschlag zu diesem Höchstgebot. Wenn mehrere Personen dasselbe Gebot abgegeben haben, entscheidet das Los. Bestehen Zweifel darüber, ob oder an wen ein Zuschlag erfolgt ist, oder ist ein rechtzeitig abgegebenes Gebot übersehen worden, so kann der Versteigerer den Zuschlag zugunsten eines bestimmten Bieters wiederholen oder den Gegenstand erneut aufrufen. In diesen Fällen wird ein vorangegangener Zuschlag unwirksam. Der Zuschlag kann auch unter Vorbehalt erfolgen. Jeder Zuschlag unter dem Limitpreis steht automatisch unter Vorbehalt. In diesem Fall ist der Bieter drei Wochen lang an sein Gebot gebunden, für den Auktionator bleibt der Zuschlag jedoch freibleibend. Erhält der Bieter, der unter Vorbehalt den Zuschlag erhalten hat, innerhalb von drei Wochen keine entgegenstehende Nachricht, so gilt der Zuschlag als widerrufen. Schriftliche Gebote müssen dem Auktionshaus spätestens um 7:00 Uhr morgens am Auktionstag vorliegen. Sie müssen die Katalognummer und die Beschreibung des Gegenstandes (Titel) enthalten. In Zweifelsfällen ist die angegebene Katalognummer maßgeblich. Schriftliche Gebote werden nur ausgeführt, wenn gleichzeitig erstklassige Referenzen, ein bankbestätigter Scheck in ausreichender Höhe oder eine vergleichbare Form der Sicherheit vorgelegt werden. Eine Garantie für die Berücksichtigung schriftlicher Gebote kann aber nicht übernommen werden. Telefonische Gebote sind nur bei einem Limit von mehr als 200,00 EUR zulässig. Das Auktionshaus übernimmt keine Gewähr für das Zustandekommen oder für die Aufrechterhaltung der Telefonverbindung. Im Übrigen gelten die Regelungen für schriftliche Gebote entsprechend. Das Auktionshaus ist befugt, jederzeit einzelne Bieter von der Auktion auszuschließen. Anspruch auf die Teilnahme an der Auktion besteht nicht.

 

§ 3 - Rechtsfolgen des Zuschlags

 

Kaufverträge kommen zustande durch Zuschlag auf ein Gebot in der Auktion oder durch Einigung über ein Gebot außerhalb der Auktion (z.B. im Nachverkauf). Der Kaufpreis setzt sich zusammen aus dem Zuschlagspreis und einem Aufgeld von 24 % des Zuschlagsbetrages zzgl. der jeweils gültigen Mwst. auf das Aufgeld. Verkäufer ist der jeweils vom Auktionshaus vertretene Einlieferer. Kaufgegenstand ist der Gegenstand, der im Katalog mit derjenigen Nummer bezeichnet ist, auf die sich der Aufruf in der Auktion bezogen hat. Die Gewährleistung richtet sich nach § 4. Mit Abschluss des Kaufvertrages ist der Käufer zur Zahlung des Kaufpreises und zur Abnahme des Gegenstandes verpflichtet. Beide Verpflichtungen sind Hauptleistungspflichten und sofort fällig. Der Käufer ist zur Vorleistung verpflichtet. Das Eigentum des Verkäufers bleibt bis zur vollständigen Vertragserfüllung durch den Käufer vorbehalten. Die Übergabe- und Übereignungspflicht des Verkäufers ist am Sitz des Auktionshauses erfüllbar; es handelt sich um Holschulden. Eine Versendung erfolgt nur nach gesonderter Vereinbarung und ausschließlich auf Kosten und Gefahr des Käufers. Mit Abschluss des Kaufvertrages geht alle Gefahr, insbesondere die Gefahr des zufälligen Untergangs des Gegenstandes, auf den Käufer über. Der als Vertreter des Käufers auftretende Bieter haftet für die Erfüllung neben dem Vertretenen als Gesamtschuldner. Der Inhaber der Bieternummer, unter der das Gebot abgegeben wurde, haftet für die Erfüllung neben dem Käufer als Gesamtschuldner, sofern er den Gebrauch seiner Bieternummer zu vertreten hat.

 

§ 4 - Haftung, Rückgaberecht

 

Die Gewährleistung des Verkäufers für Mängel des Kaufgegenstandes ist ausgeschlossen, ausgenommen für Schäden, die an Leben, Köper oder Gesundheit oder durch grobes Verschulden des Versteigerers, seiner gesetzlichen Vertreter, seiner leitenden Angestellten oder seiner Erfüllungsgehilfen entstehen. Die Gegenstände sind in der Regel gebraucht. Vor der Versteigerung besteht ausreichend Gelegenheit, die zur Versteigerung gelangenden Gegenstände zu besichtigen und zu untersuchen. Angaben im Katalog sind keine Eigenschaftszusicherung oder Beschaffenheitsvereinbarung, sondern sie dienen ausschließlich der Beschreibung des Gegenstandes. Eventuelle Gewährleistungsansprüche des Käufers wegen gebrauchter Sachen verjähren ein Jahr nach dem Schluss des Jahres, in dem der Zuschlag erfolgt ist. Soweit der Käufer Kaufmann ist, verjähren seine Gewährleistungsansprüche in sechs Monaten nach dem Tag des Zuschlags. Dasselbe gilt, soweit der Käufer als Unternehmer handelt. Im Übrigen haftet der Verkäufer nur für eigenes grobes Verschulden sowie für grobes Verschulden seiner gesetzlichen Vertreter und seiner Erfüllungsgehilfen. Ferner ist die Haftung betragsmäßig begrenzt auf die Höhe des jeweiligen Gebots. Die Haftung des Auktionshauses ist in demselben Umfang begrenzt wie diejenige des Verkäufers. Soweit Ansprüche gegen das Auktionshaus auf den Angaben oder dem Verhalten des Einlieferers beruhen, kann das Auktionshaus vom Käufer den Erlass seiner Verbindlichkeiten Zug um Zug gegen Abtretung seiner Gewährleistungsansprüche gegen den Einlieferer verlangen.

 

§ 5 - Vertragsabwicklung

 

Der Verkauf von Eigenware unterliegt der Differenzbesteuerung (§ 25a UStG). Erhält der Käufer eine Rechnung, so wird die Mehrwertsteuer (Umsatzsteuer) darin nicht ausgewiesen. Für jede Mahnung, die mehr als einen Monat nach Rechnungserteilung erfolgt, kann das Auktionshaus Mahnkosten in Höhe von 5,00 EUR erheben (4,20 EUR netto plus 0,80 EUR Mehrwertsteuer 19% [Juli – Dezember 2020 16 %]). Solange die gegenüber dem Verkäufer oder dem Auktionshaus bestehenden Pflichten des Käufers (§ 3) nicht vollständig erfüllt sind, ist der Käufer verpflichtet, dem Auktionshaus jede Adressänderung schriftlich anzuzeigen. Das Auktionshaus ist berechtigt, alle an den Käufer gerichteten Willenserklärungen an die vom Käufer angegebene Anschrift zu richten. Damit geltend die Erklärungen als am dritten Tage nach der Aufgabe zur Post zugegangen, sofern der Käufer nicht einen atypischen Geschehensablauf nachweist. Der Käufer ist verpflichtet, das ersteigerte Objekt sofort nach der Auktion in Empfang zu nehmen bzw. spätestens innerhalb von zehn Werktagen in den Geschäftsräumen des Auktionshauses abzuholen, ansonsten gerät der Käufer in Annahmeverzug. Der Käufer kann wahlweise die versteigerten Objekte selber abholen oder durch eine schriftlich bevollmächtigte Person abholen lassen oder das Auktionshaus schriftlich bevollmächtigen, den Transport des Gegenstandes im Namen, auf Kosten und Gefahr des Käufers durch eine Spedition sachgerecht durchführen zu lassen. Im Übrigen ist das Auktionshaus nicht verpflichtet das ersteigerte Objekt vor vollständiger Bezahlung aller vom Käufer geschuldeten Beträge an den Käufer bzw. dem von ihm beauftragten Spediteur herauszugeben. Das Auktionshaus lagert alle Objekte während eines Zeitraumes von zehn Werktagen ab dem Tage der Auktion ein. Danach ist das Auktionshaus berechtigt, verkaufte, nicht abgeholte Gegenstände ohne Mahnung im Namen und auf Rechnung des Käufers und auf dessen Gefahr bei einer Spedition einzulagern und versichern zu lassen oder gegen Berechnung einer Tagespauschale für Lager– und Versicherungskosten in eigenen Räumen einzulagern oder an die vom Käufer angegebene Anschrift zu versenden. Versendung und Einlagerung erfolgen auf Gefahr und auf Kosten des Käufers. Für die Einlagerung wird eine Gebühr von 0,50 EUR pro Tag erhoben (0,42 EUR netto plus 0,08 EUR Mehrwertsteuer 19%. Die Art der Versendung liegt im Ermessen des Auktionshauses. Anspruch auf eine bestimmte Versendungsart oder den Abschluss einer Versicherung besteht nur dann, wenn der Bieter bis spätestens 7:00 Uhr morgens am Auktionstag die gewünschte Versendungsart und die gewünschte Versicherung mitgeteilt hat. Diese Mitteilung bedarf der Schriftform. Soweit das Auktionshaus zu Geschäften im Namen des Käufers befugt ist, ist es von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Der Käufer darf gegenüber dem Auktionshaus nur mit solchen Ansprüchen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Auch ein Zurückbehaltungsrecht darf der Käufer nur wegen solcher Ansprüche ausüben. Soweit der Käufer Kaufmann ist, ist der Sitz des Auktionshauses Erfüllungsort für alle Pflichten aus diesem Vertrag. Dasselbe gilt, soweit der Käufer Unternehmer ist. Dasselbe gilt auch, soweit der Käufer bzw. sein gesetzlicher Vertreter keinen inländischen Wohnsitz haben.

 

§ 6 - Rechtswahl, Gerichtsstand

 

Der Vertrag unterliegt ausschließlich deutschem Recht. Die Vorschriften des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung. Sofern der Käufer Kaufmann ist, ist Plauen Gerichtsstand. Dasselbe gilt, soweit der Käufer Unternehmer ist. Dasselbe gilt auch, soweit der Käufer oder sein gesetzlicher Vertreter im Inland keinen Wohnsitz haben oder einen solchen aufgeben. Der mit dieser Regelung begründete Gerichtsstand ist ausschließlich.

 

§ 7 - Salvatorische Klausel

 

Ergänzende oder abweichende Vereinbarungen sind nur bei Einhaltung der Schriftform gültig. Einzelne Verstöße hiergegen gelten nicht als Verzicht auf die Schriftform für die Zukunft. Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen berührt nicht die Wirksamkeit des Vertrages im Ganzen. Für den Fall der Unwirksamkeit einer Bestimmung verpflichten sich die Parteien, eine wirksame Bestimmung zu vereinbaren, die dem mit der unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich Gewollten möglichst nahekommt.

See Full Terms And Conditions

Tags: Karl Friedrich, 19th-21st Century Art