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4386

Carl Staël von Holstein, attr., Portrait of a Gentleman

In 114. Auktion Mai 2024

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4,400 EUR
Plauen
Carl Staël von Holstein, attr., Portrait of a Gentleman
Knee-length portrait of a distinguished young man with fine facial features en face, before wall panelling and lavishly patterned olive-green damask wallpaper, in a fur-trimmed green coat with black trimmings, probably a self-portrait of the 29-year-old painter who died young, the artist was present from 16 September 1838 at the "XXX. Kunstausstellung der Königlichen Akademie der Künste ... Berlin", on page 122 of the exhibition catalogue (copies enclosed) the present painting is probably listed as follows "Carl von Stael-Holstein, from Liefland, pupil of Mr [Mr] Prof. Wach. ... 1443 - Life-size portrait; the like [of the same] ...", the necrology notes of the artist "... The deceased possessed an honourable character, an excellent disposition, a chivalrous spirit, a rare amiability in his manners, a fine social tact and as much scientific education as is necessary to participate in the progress of the times with the usual literary means in German, French and English, even in seclusion. ...", upper left coat of arms of the Staël von Holstein family with eight red balls along the edge of the coat of arms, flanking crest and crest decoration, fine academic portrait painting with excellently captured materiality and beautiful light, oil on canvas, dated "1838" lower right, unsigned, old label on the reverse of the canvas with coat of arms and inscription "C. Stael von Holstein" and handwritten date "1838", English stamp of the canvas manufacturer "T BROWN - 163 High Holborn - London" on the reverse, minimally retouched by old, fine craquelure, large areas with tiny losses of colour, minor restoration, framed in Wilhelminian style molding, dimensions approx. 94.5 x 66 cm. Artist information: actually Carl Johann Stael von Holstein, also Carl von Staël-Holstein, Russian "Карл фон Стель-Хольштейи" or "Карл фон Сталь-Гольштейн", German-Baltic portrait and genre painter (1809 Paixt or Paikis, later Staelenhof Kreis Pärnu [Engl. Pernau] to 1854 Tartu [German: Dorpat]), deaf-mute from birth, he received his first encouragement in his parents' home in Paixt, later trained at the St. Petersburg Institute for the Deaf and Dumb and finally at the Deaf and Dumb Institute in St. Petersburg. Petersburg and finally at the deaf-mute institute in Berlin, where his talent as a painter was recognised, whereupon he became a pupil of the royal Prussian court painter Karl Wilhelm Wach (1787-1845) in Berlin from 1829, attended the Berlin academy exhibition in 1834-40, probably married the British Louise von Londner from the House of Westminster in Berlin, returned to the Baltic states in 1835 or after 1840, worked as a painter there, died after a long illness, source: Thieme-Becker, Saur "Bio-Bibliographisches Künstlerlexikon", Nagler, Genealogienet, Alevtina Baroness Stael von Holstein on website for genealogical research of the Stael von Holstein family, catalogues of the Berlin Academy exhibition and necrology in "Das Innland - eine Wochenschrift für Liv-, Ehst- und Kurlands Geschichte, Geographie, Statistik und Literatur" from 19.04.1854.
Carl Staël von Holstein, attr., Herrenbildnis
Kniestück eines vornehmen jungen Mannes mit feinen Gesichtszügen en face, vor Wandvertäfelung und üppig gemusterter olivgrüner Damast-Tapete, im pelzverbrämten grünen Mantel mit schwarzen Posamentverschlüssen, wohl Selbstbildnis des jung verstorbenen 29-jährigen Malers, der Künstler war ab 16.09.1838 auf der "XXX. Kunstausstellung der Königlichen Akademie der Künste ... Berlin" vertreten, auf Seite 122 im Katalog der Ausstellung (Kopien beigegeben) ist wohl vorliegendes Gemälde wie folgt verzeichnet "Carl von Stael-Holstein, aus Liefland, Schüler des Hrn. [Herrn] Prof. Wach. ... 1443 - Lebensgroßes Portrait; desgl. [desgleichen] ...", der Nekrolog vermerkt zum Künstler "... Der Verstorbene besaß einen ehrenhaften Charakter, ein vortreffliches Gemüth, einen ritterlichen Sinn, eine seltene Liebenswürdigkeit im Umgange, einen feinen gesellschaftlichen Tact und so viel wissenschaftliche Bildung, als nöthig ist, um mit den gewöhnlichen literarischen Mitteln in Deutscher, Französischer und Englischer Sprache auch in der Zurückgezogenheit an den Fortschritten der Zeit theilzuhaben. ...", links oben Wappen der Familie Staël von Holstein mit acht roten Kugeln entlang des Randes des Wappenschilds, flankierenden Helmdecken und Helmzier, feine akademische Portraitmalerei mit trefflich erfasster Stofflichkeit und schönem Licht, Öl auf Leinwand, rechts unten datiert "1838", unsigniert, rückseitig auf der Leinwand altes Etikett mit Wappen und Schriftzug "C. Stael von Holstein" sowie handschriftlich hinzugefügter Jahreszahl "1838", auf der Leinwand englischer Stempel des Leinwandherstellers "T BROWN - 163 High Holborn - London", minimal alt retuschiert, feine Craquelure, großflächig winzige punktuelle Farbplatzer, gering restaurierungsbedürftig, in Gründerzeitleiste gerahmt, Falzmaße ca. 94,5 x 66 cm. Künstlerinfo: eigentlich Carl Johann Stael von Holstein, auch Carl von Staël-Holstein, russisch "Карл фон Стель-Хольштейи" oder "Карл фон Сталь-Гольштейн", deutsch-baltischer Portrait- und Genremaler (1809 Paixt oder Paikis, später Staelenhof Kreis Pärnu [dt. Pernau] bis 1854 Tartu [dt. Dorpat]), von Geburt an taubstumm, erhielt er erste Förderung im elterlichen Hause zu Paixt, später ausgebildet am Taubstummen-Institut St. Petersburg und schließlich am Taubstummen-Institut Berlin, hier erkannte man sein malerisches Talent, worauf er ab 1829 Schüler des königlich-preußischen Hofmalers Karl Wilhelm Wach (1787-1845) in Berlin wurde, beschickte 1834-40 die Berliner Akademieausstellung, wohl in Berlin Eheschließung mit der Britin Louise von Londner aus dem Haus Westminster, 1835 oder nach 1840 Rückkehr ins Baltikum, hier tätig als Maler, starb nach längerer Erkrankung, Quelle: Thieme-Becker, Saur "Bio-Bibliographisches Künstlerlexikon", Nagler, Genealogienet, Alevtina Baronin Stael von Holstein auf Website zur Ahnenforschung der Famile Stael von Holstein, Kataloge der Berliner Akademieausstellung und Nekrolog in "Das Innland - eine Wochenschrift für Liv-, Ehst- und Kurlands Geschichte, Geographie, Statistik und Literatur" vom 19.04.1854.
Carl Staël von Holstein, attr., Portrait of a Gentleman
Knee-length portrait of a distinguished young man with fine facial features en face, before wall panelling and lavishly patterned olive-green damask wallpaper, in a fur-trimmed green coat with black trimmings, probably a self-portrait of the 29-year-old painter who died young, the artist was present from 16 September 1838 at the "XXX. Kunstausstellung der Königlichen Akademie der Künste ... Berlin", on page 122 of the exhibition catalogue (copies enclosed) the present painting is probably listed as follows "Carl von Stael-Holstein, from Liefland, pupil of Mr [Mr] Prof. Wach. ... 1443 - Life-size portrait; the like [of the same] ...", the necrology notes of the artist "... The deceased possessed an honourable character, an excellent disposition, a chivalrous spirit, a rare amiability in his manners, a fine social tact and as much scientific education as is necessary to participate in the progress of the times with the usual literary means in German, French and English, even in seclusion. ...", upper left coat of arms of the Staël von Holstein family with eight red balls along the edge of the coat of arms, flanking crest and crest decoration, fine academic portrait painting with excellently captured materiality and beautiful light, oil on canvas, dated "1838" lower right, unsigned, old label on the reverse of the canvas with coat of arms and inscription "C. Stael von Holstein" and handwritten date "1838", English stamp of the canvas manufacturer "T BROWN - 163 High Holborn - London" on the reverse, minimally retouched by old, fine craquelure, large areas with tiny losses of colour, minor restoration, framed in Wilhelminian style molding, dimensions approx. 94.5 x 66 cm. Artist information: actually Carl Johann Stael von Holstein, also Carl von Staël-Holstein, Russian "Карл фон Стель-Хольштейи" or "Карл фон Сталь-Гольштейн", German-Baltic portrait and genre painter (1809 Paixt or Paikis, later Staelenhof Kreis Pärnu [Engl. Pernau] to 1854 Tartu [German: Dorpat]), deaf-mute from birth, he received his first encouragement in his parents' home in Paixt, later trained at the St. Petersburg Institute for the Deaf and Dumb and finally at the Deaf and Dumb Institute in St. Petersburg. Petersburg and finally at the deaf-mute institute in Berlin, where his talent as a painter was recognised, whereupon he became a pupil of the royal Prussian court painter Karl Wilhelm Wach (1787-1845) in Berlin from 1829, attended the Berlin academy exhibition in 1834-40, probably married the British Louise von Londner from the House of Westminster in Berlin, returned to the Baltic states in 1835 or after 1840, worked as a painter there, died after a long illness, source: Thieme-Becker, Saur "Bio-Bibliographisches Künstlerlexikon", Nagler, Genealogienet, Alevtina Baroness Stael von Holstein on website for genealogical research of the Stael von Holstein family, catalogues of the Berlin Academy exhibition and necrology in "Das Innland - eine Wochenschrift für Liv-, Ehst- und Kurlands Geschichte, Geographie, Statistik und Literatur" from 19.04.1854.
Carl Staël von Holstein, attr., Herrenbildnis
Kniestück eines vornehmen jungen Mannes mit feinen Gesichtszügen en face, vor Wandvertäfelung und üppig gemusterter olivgrüner Damast-Tapete, im pelzverbrämten grünen Mantel mit schwarzen Posamentverschlüssen, wohl Selbstbildnis des jung verstorbenen 29-jährigen Malers, der Künstler war ab 16.09.1838 auf der "XXX. Kunstausstellung der Königlichen Akademie der Künste ... Berlin" vertreten, auf Seite 122 im Katalog der Ausstellung (Kopien beigegeben) ist wohl vorliegendes Gemälde wie folgt verzeichnet "Carl von Stael-Holstein, aus Liefland, Schüler des Hrn. [Herrn] Prof. Wach. ... 1443 - Lebensgroßes Portrait; desgl. [desgleichen] ...", der Nekrolog vermerkt zum Künstler "... Der Verstorbene besaß einen ehrenhaften Charakter, ein vortreffliches Gemüth, einen ritterlichen Sinn, eine seltene Liebenswürdigkeit im Umgange, einen feinen gesellschaftlichen Tact und so viel wissenschaftliche Bildung, als nöthig ist, um mit den gewöhnlichen literarischen Mitteln in Deutscher, Französischer und Englischer Sprache auch in der Zurückgezogenheit an den Fortschritten der Zeit theilzuhaben. ...", links oben Wappen der Familie Staël von Holstein mit acht roten Kugeln entlang des Randes des Wappenschilds, flankierenden Helmdecken und Helmzier, feine akademische Portraitmalerei mit trefflich erfasster Stofflichkeit und schönem Licht, Öl auf Leinwand, rechts unten datiert "1838", unsigniert, rückseitig auf der Leinwand altes Etikett mit Wappen und Schriftzug "C. Stael von Holstein" sowie handschriftlich hinzugefügter Jahreszahl "1838", auf der Leinwand englischer Stempel des Leinwandherstellers "T BROWN - 163 High Holborn - London", minimal alt retuschiert, feine Craquelure, großflächig winzige punktuelle Farbplatzer, gering restaurierungsbedürftig, in Gründerzeitleiste gerahmt, Falzmaße ca. 94,5 x 66 cm. Künstlerinfo: eigentlich Carl Johann Stael von Holstein, auch Carl von Staël-Holstein, russisch "Карл фон Стель-Хольштейи" oder "Карл фон Сталь-Гольштейн", deutsch-baltischer Portrait- und Genremaler (1809 Paixt oder Paikis, später Staelenhof Kreis Pärnu [dt. Pernau] bis 1854 Tartu [dt. Dorpat]), von Geburt an taubstumm, erhielt er erste Förderung im elterlichen Hause zu Paixt, später ausgebildet am Taubstummen-Institut St. Petersburg und schließlich am Taubstummen-Institut Berlin, hier erkannte man sein malerisches Talent, worauf er ab 1829 Schüler des königlich-preußischen Hofmalers Karl Wilhelm Wach (1787-1845) in Berlin wurde, beschickte 1834-40 die Berliner Akademieausstellung, wohl in Berlin Eheschließung mit der Britin Louise von Londner aus dem Haus Westminster, 1835 oder nach 1840 Rückkehr ins Baltikum, hier tätig als Maler, starb nach längerer Erkrankung, Quelle: Thieme-Becker, Saur "Bio-Bibliographisches Künstlerlexikon", Nagler, Genealogienet, Alevtina Baronin Stael von Holstein auf Website zur Ahnenforschung der Famile Stael von Holstein, Kataloge der Berliner Akademieausstellung und Nekrolog in "Das Innland - eine Wochenschrift für Liv-, Ehst- und Kurlands Geschichte, Geographie, Statistik und Literatur" vom 19.04.1854.

114. Auktion Mai 2024

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Important Information

Den detaillierten Zeitplan können Sie als PDF-Broschüre einsehen.
Aufgeld 24 %, Live 5 %, jeweils plus 19 % USt.

Terms & Conditions

§ 1 – Geschäftsgegenstand

 

Die Auktionshaus Mehlis GmbH (im Folgenden: „Auktionshaus“), eingetragen im Handelsregister des AG Chemnitz unter Nr. HRB 23193, Vertretungsberechtigt: Jens Mehlis, Sitz: Hammerstraße 30, 08523 Plauen, verkauft Gegenstände im Namen und für Rechnung ihrer Einlieferer. Kaufverträge kommen nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen zustande.

 

§ 2 - Ablauf der Versteigerung

 

Voraussetzung für die Teilnahme an einer Auktion als Bieter ist die Erteilung einer Bieternummer durch das Auktionshaus. Voraussetzung für die Erteilung einer Bieternummer ist, dass die betreffende Person vor dem Auktionstermin ihren Namen und eine inländische Anschrift angibt und sich entsprechend ausweist oder eine ausreichende Sicherheit leistet. Die zu versteigernden Gegenstände werden im Auktionstermin aufgerufen. Die Reihenfolge des Aufrufs liegt im Ermessen des Auktionators. Der Auktionator hat ferner das Recht, mehrere einzelne Gegenstände zusammen aufzurufen oder mehrere zusammengefasste Gegenstände einzeln aufzurufen. Schließlich kann der Auktionator einen Aufruf jederzeit zurückziehen. Der erste Aufruf erfolgt zu dem vom Einlieferer angegebenen Limit. Fehlt ein solches Limit, liegt der erste Aufruf im Ermessen des Auktionators. Gesteigert wird nach Ermessen des Auktionators, in der Regel in Schritten von 10%. Gebote können bis zum Zuschlag jederzeit abgegeben werden. Sie sind unwiderruflich. Wird nach dreimaligem Wiederholen des letzten Höchstgebots kein höheres Gebot abgegeben, so erfolgt der Zuschlag zu diesem Höchstgebot. Wenn mehrere Personen dasselbe Gebot abgegeben haben, entscheidet das Los. Bestehen Zweifel darüber, ob oder an wen ein Zuschlag erfolgt ist, oder ist ein rechtzeitig abgegebenes Gebot übersehen worden, so kann der Versteigerer den Zuschlag zugunsten eines bestimmten Bieters wiederholen oder den Gegenstand erneut aufrufen. In diesen Fällen wird ein vorangegangener Zuschlag unwirksam. Der Zuschlag kann auch unter Vorbehalt erfolgen. Jeder Zuschlag unter dem Limitpreis steht automatisch unter Vorbehalt. In diesem Fall ist der Bieter drei Wochen lang an sein Gebot gebunden, für den Auktionator bleibt der Zuschlag jedoch freibleibend. Erhält der Bieter, der unter Vorbehalt den Zuschlag erhalten hat, innerhalb von drei Wochen keine entgegenstehende Nachricht, so gilt der Zuschlag als widerrufen. Schriftliche Gebote müssen dem Auktionshaus spätestens um 7:00 Uhr morgens am Auktionstag vorliegen. Sie müssen die Katalognummer und die Beschreibung des Gegenstandes (Titel) enthalten. In Zweifelsfällen ist die angegebene Katalognummer maßgeblich. Schriftliche Gebote werden nur ausgeführt, wenn gleichzeitig erstklassige Referenzen, ein bankbestätigter Scheck in ausreichender Höhe oder eine vergleichbare Form der Sicherheit vorgelegt werden. Eine Garantie für die Berücksichtigung schriftlicher Gebote kann aber nicht übernommen werden. Telefonische Gebote sind nur bei einem Limit von mehr als 200,00 EUR zulässig. Das Auktionshaus übernimmt keine Gewähr für das Zustandekommen oder für die Aufrechterhaltung der Telefonverbindung. Im Übrigen gelten die Regelungen für schriftliche Gebote entsprechend. Das Auktionshaus ist befugt, jederzeit einzelne Bieter von der Auktion auszuschließen. Anspruch auf die Teilnahme an der Auktion besteht nicht.

 

§ 3 - Rechtsfolgen des Zuschlags

 

Kaufverträge kommen zustande durch Zuschlag auf ein Gebot in der Auktion oder durch Einigung über ein Gebot außerhalb der Auktion (z.B. im Nachverkauf). Der Kaufpreis setzt sich zusammen aus dem Zuschlagspreis und einem Aufgeld von 24 % des Zuschlagsbetrages zzgl. der jeweils gültigen Mwst. auf das Aufgeld. Verkäufer ist der jeweils vom Auktionshaus vertretene Einlieferer. Kaufgegenstand ist der Gegenstand, der im Katalog mit derjenigen Nummer bezeichnet ist, auf die sich der Aufruf in der Auktion bezogen hat. Die Gewährleistung richtet sich nach § 4. Mit Abschluss des Kaufvertrages ist der Käufer zur Zahlung des Kaufpreises und zur Abnahme des Gegenstandes verpflichtet. Beide Verpflichtungen sind Hauptleistungspflichten und sofort fällig. Der Käufer ist zur Vorleistung verpflichtet. Das Eigentum des Verkäufers bleibt bis zur vollständigen Vertragserfüllung durch den Käufer vorbehalten. Die Übergabe- und Übereignungspflicht des Verkäufers ist am Sitz des Auktionshauses erfüllbar; es handelt sich um Holschulden. Eine Versendung erfolgt nur nach gesonderter Vereinbarung und ausschließlich auf Kosten und Gefahr des Käufers. Mit Abschluss des Kaufvertrages geht alle Gefahr, insbesondere die Gefahr des zufälligen Untergangs des Gegenstandes, auf den Käufer über. Der als Vertreter des Käufers auftretende Bieter haftet für die Erfüllung neben dem Vertretenen als Gesamtschuldner. Der Inhaber der Bieternummer, unter der das Gebot abgegeben wurde, haftet für die Erfüllung neben dem Käufer als Gesamtschuldner, sofern er den Gebrauch seiner Bieternummer zu vertreten hat.

 

§ 4 - Haftung, Rückgaberecht

 

Die Gewährleistung des Verkäufers für Mängel des Kaufgegenstandes ist ausgeschlossen, ausgenommen für Schäden, die an Leben, Köper oder Gesundheit oder durch grobes Verschulden des Versteigerers, seiner gesetzlichen Vertreter, seiner leitenden Angestellten oder seiner Erfüllungsgehilfen entstehen. Die Gegenstände sind in der Regel gebraucht. Vor der Versteigerung besteht ausreichend Gelegenheit, die zur Versteigerung gelangenden Gegenstände zu besichtigen und zu untersuchen. Angaben im Katalog sind keine Eigenschaftszusicherung oder Beschaffenheitsvereinbarung, sondern sie dienen ausschließlich der Beschreibung des Gegenstandes. Eventuelle Gewährleistungsansprüche des Käufers wegen gebrauchter Sachen verjähren ein Jahr nach dem Schluss des Jahres, in dem der Zuschlag erfolgt ist. Soweit der Käufer Kaufmann ist, verjähren seine Gewährleistungsansprüche in sechs Monaten nach dem Tag des Zuschlags. Dasselbe gilt, soweit der Käufer als Unternehmer handelt. Im Übrigen haftet der Verkäufer nur für eigenes grobes Verschulden sowie für grobes Verschulden seiner gesetzlichen Vertreter und seiner Erfüllungsgehilfen. Ferner ist die Haftung betragsmäßig begrenzt auf die Höhe des jeweiligen Gebots. Die Haftung des Auktionshauses ist in demselben Umfang begrenzt wie diejenige des Verkäufers. Soweit Ansprüche gegen das Auktionshaus auf den Angaben oder dem Verhalten des Einlieferers beruhen, kann das Auktionshaus vom Käufer den Erlass seiner Verbindlichkeiten Zug um Zug gegen Abtretung seiner Gewährleistungsansprüche gegen den Einlieferer verlangen.

 

§ 5 - Vertragsabwicklung

 

Der Verkauf von Eigenware unterliegt der Differenzbesteuerung (§ 25a UStG). Erhält der Käufer eine Rechnung, so wird die Mehrwertsteuer (Umsatzsteuer) darin nicht ausgewiesen. Für jede Mahnung, die mehr als einen Monat nach Rechnungserteilung erfolgt, kann das Auktionshaus Mahnkosten in Höhe von 5,00 EUR erheben (4,20 EUR netto plus 0,80 EUR Mehrwertsteuer 19% [Juli – Dezember 2020 16 %]). Solange die gegenüber dem Verkäufer oder dem Auktionshaus bestehenden Pflichten des Käufers (§ 3) nicht vollständig erfüllt sind, ist der Käufer verpflichtet, dem Auktionshaus jede Adressänderung schriftlich anzuzeigen. Das Auktionshaus ist berechtigt, alle an den Käufer gerichteten Willenserklärungen an die vom Käufer angegebene Anschrift zu richten. Damit geltend die Erklärungen als am dritten Tage nach der Aufgabe zur Post zugegangen, sofern der Käufer nicht einen atypischen Geschehensablauf nachweist. Der Käufer ist verpflichtet, das ersteigerte Objekt sofort nach der Auktion in Empfang zu nehmen bzw. spätestens innerhalb von zehn Werktagen in den Geschäftsräumen des Auktionshauses abzuholen, ansonsten gerät der Käufer in Annahmeverzug. Der Käufer kann wahlweise die versteigerten Objekte selber abholen oder durch eine schriftlich bevollmächtigte Person abholen lassen oder das Auktionshaus schriftlich bevollmächtigen, den Transport des Gegenstandes im Namen, auf Kosten und Gefahr des Käufers durch eine Spedition sachgerecht durchführen zu lassen. Im Übrigen ist das Auktionshaus nicht verpflichtet das ersteigerte Objekt vor vollständiger Bezahlung aller vom Käufer geschuldeten Beträge an den Käufer bzw. dem von ihm beauftragten Spediteur herauszugeben. Das Auktionshaus lagert alle Objekte während eines Zeitraumes von zehn Werktagen ab dem Tage der Auktion ein. Danach ist das Auktionshaus berechtigt, verkaufte, nicht abgeholte Gegenstände ohne Mahnung im Namen und auf Rechnung des Käufers und auf dessen Gefahr bei einer Spedition einzulagern und versichern zu lassen oder gegen Berechnung einer Tagespauschale für Lager– und Versicherungskosten in eigenen Räumen einzulagern oder an die vom Käufer angegebene Anschrift zu versenden. Versendung und Einlagerung erfolgen auf Gefahr und auf Kosten des Käufers. Für die Einlagerung wird eine Gebühr von 0,50 EUR pro Tag erhoben (0,42 EUR netto plus 0,08 EUR Mehrwertsteuer 19%. Die Art der Versendung liegt im Ermessen des Auktionshauses. Anspruch auf eine bestimmte Versendungsart oder den Abschluss einer Versicherung besteht nur dann, wenn der Bieter bis spätestens 7:00 Uhr morgens am Auktionstag die gewünschte Versendungsart und die gewünschte Versicherung mitgeteilt hat. Diese Mitteilung bedarf der Schriftform. Soweit das Auktionshaus zu Geschäften im Namen des Käufers befugt ist, ist es von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Der Käufer darf gegenüber dem Auktionshaus nur mit solchen Ansprüchen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Auch ein Zurückbehaltungsrecht darf der Käufer nur wegen solcher Ansprüche ausüben. Soweit der Käufer Kaufmann ist, ist der Sitz des Auktionshauses Erfüllungsort für alle Pflichten aus diesem Vertrag. Dasselbe gilt, soweit der Käufer Unternehmer ist. Dasselbe gilt auch, soweit der Käufer bzw. sein gesetzlicher Vertreter keinen inländischen Wohnsitz haben.

 

§ 6 - Rechtswahl, Gerichtsstand

 

Der Vertrag unterliegt ausschließlich deutschem Recht. Die Vorschriften des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung. Sofern der Käufer Kaufmann ist, ist Plauen Gerichtsstand. Dasselbe gilt, soweit der Käufer Unternehmer ist. Dasselbe gilt auch, soweit der Käufer oder sein gesetzlicher Vertreter im Inland keinen Wohnsitz haben oder einen solchen aufgeben. Der mit dieser Regelung begründete Gerichtsstand ist ausschließlich.

 

§ 7 - Salvatorische Klausel

 

Ergänzende oder abweichende Vereinbarungen sind nur bei Einhaltung der Schriftform gültig. Einzelne Verstöße hiergegen gelten nicht als Verzicht auf die Schriftform für die Zukunft. Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen berührt nicht die Wirksamkeit des Vertrages im Ganzen. Für den Fall der Unwirksamkeit einer Bestimmung verpflichten sich die Parteien, eine wirksame Bestimmung zu vereinbaren, die dem mit der unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich Gewollten möglichst nahekommt.

See Full Terms And Conditions

Tags: Portrait Painting, Portrait