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Vlastimil Beneš, "Friedhof"

In 114. Auktion Mai 2024

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Vlastimil Beneš, "Friedhof"
barren autumnal landscape with a churchyard surrounded by a white wall with a chapel on a brown field, the theme of the cemetery appears again and again in the painter's oeuvre - whereby Beneš always knew how to depict this place like a hortus conclusus in inimitable silence as a peaceful island in a vast wasteland, AKL notes "... Beneš's development led from the expressive watercolour, tempera and oil painting of the war and post-war years ... to a geometrising poetic realism. He drew on the social realism of the 1920s and the poetics of the constructivist avant-garde, from which he painted still lifes, houses, coal mines, dams, the Prague suburb of Zizkov, Prague bridges and Vltava quays as well as landscapes. ...", glazed, in part slightly impasto, objective painting, oil on hardboard, signed lower right, various annotations on the reverse, including titled and signed "5 - Friedhof, 38,5 x 50 cm - Vlastimil Beneš" and period of origin "[19]73-74" [the artist, who was interested in medieval and Renaissance painting techniques, usually created his paintings over longer periods of time], minor scratches, somewhat in need of cleaning, framed, folded dimensions approx. 40 x 50,5 cm. Artist info: erroneously also Vlastimil Benes, Czech painter, graphic artist, sculptor, puppet maker and scenographer (1919 Prague - 1981 Prague), 1935-39 pupil of the grammar school Prag-Žižkov, from 1939 briefly studied history at the Faculty of Philosophy at Charles University in Prague, after the university was closed by the Nazis, worked as an unskilled labourer in Prague shipyards, self-taught in painting and sculpture, 1940-43 student at Emanuel Frinta's private painting school, 1943-45 forced labour in Merseburg in Germany, 1945 return to Prague and continued to study history until 1947, Member of the Štursa association from 1946, first solo exhibition in 1956, member of the artists' group "Gruppe Máj 57" from 1957, honoured with the Grand Prize at the Venice Film Biennale in 1959 for the set design of the animated puppet film "Doktor Faustus", undertook study trips to Italy, Austria, Germany and Spain, Austria, Germany and Spain, organised exhibitions in the ČSSR (including Prague, Roudnice and Liberec), Sofia and London, member and temporary secretary of the Association of Czech Visual Artists, represented in the National Gallery in Prague, active in Prague, source: AKL, Saur "Bio-Bibliographisches Künstlerlexikon" and Czech Wikipedia.
Vlastimil Beneš, "Friedhof"
karge herbstliche Landschaft mit von einer weißen Mauer umfriedetem Gottesacker mit Kapelle auf braunem Feld, das Thema des Friedhofs taucht immer wieder im Œuvre des Malers auf - wobei Beneš es verstand, diesen Ort stets ähnlich eines Hortus conclusus in unnachahmlicher Stille als friedliche Insel in weiter Ödnis darzustellen, hierzu bemerkt AKL "... Beneš´s Entwicklung führte von expressiver Aquarell-, Tempera- und Ölmalerei der Kriegs- und Nachkriegsjahre ... zu einem geometrisierenden poetischen Realismus. Er knüpfte an den sozialen Realismus der 20er Jahre und an die Poetik der konstruktivistischen Avantgarde an, aus dieser Sicht malte er Stilleben, Häuser, Kohlengruben, Talsperren, die Prager Vorstadt Zizkov, die Prager Brücken und Moldaukais sowie Landschaften. ...", lasierende, teils gering pastose sachliche Malerei, Öl auf Hartfaserplatte, rechts unten signiert, rückseitig diverse Annotationen, unter anderem betitelt und signiert "5 - Friedhof, 38,5 x 50 cm - Vlastimil Beneš" und Entstehungszeitraum "[19]73-74" [der an mittelalterlichen und Renaissance-Maltechniken interessierte Künstler schuf seine Gemälde meist über längere Zeiträume hinweg], geringe Kratzer, etwas reinigungsbedürftig, gerahmt, Falzmaße ca. 40 x 50,5 cm. Künstlerinfo: irrtümlich auch Vlastimil Benes, tschechischer Maler, Graphiker, Bildhauer, Puppenbauer und Szenograph (1919 Prag bis 1981 Prag), 1935-39 Schüler des Gymnasiums Prag-Žižkov, ab 1939 kurzzeitig Studium der Geschichte an der Philosophischen Fakultät der Karls-Universität Prag, nach der Schließung der Universität durch die Nazis tätig als Hilfsarbeiter in Prager Werften, autodidaktische Hinwendung zur Malerei und Plastik, 1940-43 Schüler der privaten Malschule von Emanuel Frinta, 1943-45 Zwangsarbeit in Merseburg in Deutschland, 1945 Rückkehr nach Prag und bis 1947 Fortsetzung des Geschichtsstudiums, ab 1946 Mitglied im Verein Štursa, 1956 erste Einzelausstellung, ab 1957 Mitglied der Künstlergruppe "Gruppe Máj 57", 1959 Ehrung mit dem Großen Preis der Filmbiennale Venedig für das Bühnenbild des Puppentrickfilms "Doktor Faustus", unternahm Studienreisen nach Italien, Österreich, Deutschland und Spanien, beschickte Ausstellungen in der ČSSR (unter anderem Prag, Roudnice und Liberec), Sofia und London, Mitglied und zeitweise Sekretär im Verband Tschechischer bildender Künstler, vertreten in der Nationalgalerie Prag, tätig in Prag, Quelle: AKL, Saur "Bio-Bibliographisches Künstlerlexikon" und tschechische Wikipedia.
Vlastimil Beneš, "Friedhof"
barren autumnal landscape with a churchyard surrounded by a white wall with a chapel on a brown field, the theme of the cemetery appears again and again in the painter's oeuvre - whereby Beneš always knew how to depict this place like a hortus conclusus in inimitable silence as a peaceful island in a vast wasteland, AKL notes "... Beneš's development led from the expressive watercolour, tempera and oil painting of the war and post-war years ... to a geometrising poetic realism. He drew on the social realism of the 1920s and the poetics of the constructivist avant-garde, from which he painted still lifes, houses, coal mines, dams, the Prague suburb of Zizkov, Prague bridges and Vltava quays as well as landscapes. ...", glazed, in part slightly impasto, objective painting, oil on hardboard, signed lower right, various annotations on the reverse, including titled and signed "5 - Friedhof, 38,5 x 50 cm - Vlastimil Beneš" and period of origin "[19]73-74" [the artist, who was interested in medieval and Renaissance painting techniques, usually created his paintings over longer periods of time], minor scratches, somewhat in need of cleaning, framed, folded dimensions approx. 40 x 50,5 cm. Artist info: erroneously also Vlastimil Benes, Czech painter, graphic artist, sculptor, puppet maker and scenographer (1919 Prague - 1981 Prague), 1935-39 pupil of the grammar school Prag-Žižkov, from 1939 briefly studied history at the Faculty of Philosophy at Charles University in Prague, after the university was closed by the Nazis, worked as an unskilled labourer in Prague shipyards, self-taught in painting and sculpture, 1940-43 student at Emanuel Frinta's private painting school, 1943-45 forced labour in Merseburg in Germany, 1945 return to Prague and continued to study history until 1947, Member of the Štursa association from 1946, first solo exhibition in 1956, member of the artists' group "Gruppe Máj 57" from 1957, honoured with the Grand Prize at the Venice Film Biennale in 1959 for the set design of the animated puppet film "Doktor Faustus", undertook study trips to Italy, Austria, Germany and Spain, Austria, Germany and Spain, organised exhibitions in the ČSSR (including Prague, Roudnice and Liberec), Sofia and London, member and temporary secretary of the Association of Czech Visual Artists, represented in the National Gallery in Prague, active in Prague, source: AKL, Saur "Bio-Bibliographisches Künstlerlexikon" and Czech Wikipedia.
Vlastimil Beneš, "Friedhof"
karge herbstliche Landschaft mit von einer weißen Mauer umfriedetem Gottesacker mit Kapelle auf braunem Feld, das Thema des Friedhofs taucht immer wieder im Œuvre des Malers auf - wobei Beneš es verstand, diesen Ort stets ähnlich eines Hortus conclusus in unnachahmlicher Stille als friedliche Insel in weiter Ödnis darzustellen, hierzu bemerkt AKL "... Beneš´s Entwicklung führte von expressiver Aquarell-, Tempera- und Ölmalerei der Kriegs- und Nachkriegsjahre ... zu einem geometrisierenden poetischen Realismus. Er knüpfte an den sozialen Realismus der 20er Jahre und an die Poetik der konstruktivistischen Avantgarde an, aus dieser Sicht malte er Stilleben, Häuser, Kohlengruben, Talsperren, die Prager Vorstadt Zizkov, die Prager Brücken und Moldaukais sowie Landschaften. ...", lasierende, teils gering pastose sachliche Malerei, Öl auf Hartfaserplatte, rechts unten signiert, rückseitig diverse Annotationen, unter anderem betitelt und signiert "5 - Friedhof, 38,5 x 50 cm - Vlastimil Beneš" und Entstehungszeitraum "[19]73-74" [der an mittelalterlichen und Renaissance-Maltechniken interessierte Künstler schuf seine Gemälde meist über längere Zeiträume hinweg], geringe Kratzer, etwas reinigungsbedürftig, gerahmt, Falzmaße ca. 40 x 50,5 cm. Künstlerinfo: irrtümlich auch Vlastimil Benes, tschechischer Maler, Graphiker, Bildhauer, Puppenbauer und Szenograph (1919 Prag bis 1981 Prag), 1935-39 Schüler des Gymnasiums Prag-Žižkov, ab 1939 kurzzeitig Studium der Geschichte an der Philosophischen Fakultät der Karls-Universität Prag, nach der Schließung der Universität durch die Nazis tätig als Hilfsarbeiter in Prager Werften, autodidaktische Hinwendung zur Malerei und Plastik, 1940-43 Schüler der privaten Malschule von Emanuel Frinta, 1943-45 Zwangsarbeit in Merseburg in Deutschland, 1945 Rückkehr nach Prag und bis 1947 Fortsetzung des Geschichtsstudiums, ab 1946 Mitglied im Verein Štursa, 1956 erste Einzelausstellung, ab 1957 Mitglied der Künstlergruppe "Gruppe Máj 57", 1959 Ehrung mit dem Großen Preis der Filmbiennale Venedig für das Bühnenbild des Puppentrickfilms "Doktor Faustus", unternahm Studienreisen nach Italien, Österreich, Deutschland und Spanien, beschickte Ausstellungen in der ČSSR (unter anderem Prag, Roudnice und Liberec), Sofia und London, Mitglied und zeitweise Sekretär im Verband Tschechischer bildender Künstler, vertreten in der Nationalgalerie Prag, tätig in Prag, Quelle: AKL, Saur "Bio-Bibliographisches Künstlerlexikon" und tschechische Wikipedia.

114. Auktion Mai 2024

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Important Information

Den detaillierten Zeitplan können Sie als PDF-Broschüre einsehen.
Aufgeld 24 %, Live 5 %, jeweils plus 19 % USt.

Terms & Conditions

§ 1 – Geschäftsgegenstand

 

Die Auktionshaus Mehlis GmbH (im Folgenden: „Auktionshaus“), eingetragen im Handelsregister des AG Chemnitz unter Nr. HRB 23193, Vertretungsberechtigt: Jens Mehlis, Sitz: Hammerstraße 30, 08523 Plauen, verkauft Gegenstände im Namen und für Rechnung ihrer Einlieferer. Kaufverträge kommen nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen zustande.

 

§ 2 - Ablauf der Versteigerung

 

Voraussetzung für die Teilnahme an einer Auktion als Bieter ist die Erteilung einer Bieternummer durch das Auktionshaus. Voraussetzung für die Erteilung einer Bieternummer ist, dass die betreffende Person vor dem Auktionstermin ihren Namen und eine inländische Anschrift angibt und sich entsprechend ausweist oder eine ausreichende Sicherheit leistet. Die zu versteigernden Gegenstände werden im Auktionstermin aufgerufen. Die Reihenfolge des Aufrufs liegt im Ermessen des Auktionators. Der Auktionator hat ferner das Recht, mehrere einzelne Gegenstände zusammen aufzurufen oder mehrere zusammengefasste Gegenstände einzeln aufzurufen. Schließlich kann der Auktionator einen Aufruf jederzeit zurückziehen. Der erste Aufruf erfolgt zu dem vom Einlieferer angegebenen Limit. Fehlt ein solches Limit, liegt der erste Aufruf im Ermessen des Auktionators. Gesteigert wird nach Ermessen des Auktionators, in der Regel in Schritten von 10%. Gebote können bis zum Zuschlag jederzeit abgegeben werden. Sie sind unwiderruflich. Wird nach dreimaligem Wiederholen des letzten Höchstgebots kein höheres Gebot abgegeben, so erfolgt der Zuschlag zu diesem Höchstgebot. Wenn mehrere Personen dasselbe Gebot abgegeben haben, entscheidet das Los. Bestehen Zweifel darüber, ob oder an wen ein Zuschlag erfolgt ist, oder ist ein rechtzeitig abgegebenes Gebot übersehen worden, so kann der Versteigerer den Zuschlag zugunsten eines bestimmten Bieters wiederholen oder den Gegenstand erneut aufrufen. In diesen Fällen wird ein vorangegangener Zuschlag unwirksam. Der Zuschlag kann auch unter Vorbehalt erfolgen. Jeder Zuschlag unter dem Limitpreis steht automatisch unter Vorbehalt. In diesem Fall ist der Bieter drei Wochen lang an sein Gebot gebunden, für den Auktionator bleibt der Zuschlag jedoch freibleibend. Erhält der Bieter, der unter Vorbehalt den Zuschlag erhalten hat, innerhalb von drei Wochen keine entgegenstehende Nachricht, so gilt der Zuschlag als widerrufen. Schriftliche Gebote müssen dem Auktionshaus spätestens um 7:00 Uhr morgens am Auktionstag vorliegen. Sie müssen die Katalognummer und die Beschreibung des Gegenstandes (Titel) enthalten. In Zweifelsfällen ist die angegebene Katalognummer maßgeblich. Schriftliche Gebote werden nur ausgeführt, wenn gleichzeitig erstklassige Referenzen, ein bankbestätigter Scheck in ausreichender Höhe oder eine vergleichbare Form der Sicherheit vorgelegt werden. Eine Garantie für die Berücksichtigung schriftlicher Gebote kann aber nicht übernommen werden. Telefonische Gebote sind nur bei einem Limit von mehr als 200,00 EUR zulässig. Das Auktionshaus übernimmt keine Gewähr für das Zustandekommen oder für die Aufrechterhaltung der Telefonverbindung. Im Übrigen gelten die Regelungen für schriftliche Gebote entsprechend. Das Auktionshaus ist befugt, jederzeit einzelne Bieter von der Auktion auszuschließen. Anspruch auf die Teilnahme an der Auktion besteht nicht.

 

§ 3 - Rechtsfolgen des Zuschlags

 

Kaufverträge kommen zustande durch Zuschlag auf ein Gebot in der Auktion oder durch Einigung über ein Gebot außerhalb der Auktion (z.B. im Nachverkauf). Der Kaufpreis setzt sich zusammen aus dem Zuschlagspreis und einem Aufgeld von 24 % des Zuschlagsbetrages zzgl. der jeweils gültigen Mwst. auf das Aufgeld. Verkäufer ist der jeweils vom Auktionshaus vertretene Einlieferer. Kaufgegenstand ist der Gegenstand, der im Katalog mit derjenigen Nummer bezeichnet ist, auf die sich der Aufruf in der Auktion bezogen hat. Die Gewährleistung richtet sich nach § 4. Mit Abschluss des Kaufvertrages ist der Käufer zur Zahlung des Kaufpreises und zur Abnahme des Gegenstandes verpflichtet. Beide Verpflichtungen sind Hauptleistungspflichten und sofort fällig. Der Käufer ist zur Vorleistung verpflichtet. Das Eigentum des Verkäufers bleibt bis zur vollständigen Vertragserfüllung durch den Käufer vorbehalten. Die Übergabe- und Übereignungspflicht des Verkäufers ist am Sitz des Auktionshauses erfüllbar; es handelt sich um Holschulden. Eine Versendung erfolgt nur nach gesonderter Vereinbarung und ausschließlich auf Kosten und Gefahr des Käufers. Mit Abschluss des Kaufvertrages geht alle Gefahr, insbesondere die Gefahr des zufälligen Untergangs des Gegenstandes, auf den Käufer über. Der als Vertreter des Käufers auftretende Bieter haftet für die Erfüllung neben dem Vertretenen als Gesamtschuldner. Der Inhaber der Bieternummer, unter der das Gebot abgegeben wurde, haftet für die Erfüllung neben dem Käufer als Gesamtschuldner, sofern er den Gebrauch seiner Bieternummer zu vertreten hat.

 

§ 4 - Haftung, Rückgaberecht

 

Die Gewährleistung des Verkäufers für Mängel des Kaufgegenstandes ist ausgeschlossen, ausgenommen für Schäden, die an Leben, Köper oder Gesundheit oder durch grobes Verschulden des Versteigerers, seiner gesetzlichen Vertreter, seiner leitenden Angestellten oder seiner Erfüllungsgehilfen entstehen. Die Gegenstände sind in der Regel gebraucht. Vor der Versteigerung besteht ausreichend Gelegenheit, die zur Versteigerung gelangenden Gegenstände zu besichtigen und zu untersuchen. Angaben im Katalog sind keine Eigenschaftszusicherung oder Beschaffenheitsvereinbarung, sondern sie dienen ausschließlich der Beschreibung des Gegenstandes. Eventuelle Gewährleistungsansprüche des Käufers wegen gebrauchter Sachen verjähren ein Jahr nach dem Schluss des Jahres, in dem der Zuschlag erfolgt ist. Soweit der Käufer Kaufmann ist, verjähren seine Gewährleistungsansprüche in sechs Monaten nach dem Tag des Zuschlags. Dasselbe gilt, soweit der Käufer als Unternehmer handelt. Im Übrigen haftet der Verkäufer nur für eigenes grobes Verschulden sowie für grobes Verschulden seiner gesetzlichen Vertreter und seiner Erfüllungsgehilfen. Ferner ist die Haftung betragsmäßig begrenzt auf die Höhe des jeweiligen Gebots. Die Haftung des Auktionshauses ist in demselben Umfang begrenzt wie diejenige des Verkäufers. Soweit Ansprüche gegen das Auktionshaus auf den Angaben oder dem Verhalten des Einlieferers beruhen, kann das Auktionshaus vom Käufer den Erlass seiner Verbindlichkeiten Zug um Zug gegen Abtretung seiner Gewährleistungsansprüche gegen den Einlieferer verlangen.

 

§ 5 - Vertragsabwicklung

 

Der Verkauf von Eigenware unterliegt der Differenzbesteuerung (§ 25a UStG). Erhält der Käufer eine Rechnung, so wird die Mehrwertsteuer (Umsatzsteuer) darin nicht ausgewiesen. Für jede Mahnung, die mehr als einen Monat nach Rechnungserteilung erfolgt, kann das Auktionshaus Mahnkosten in Höhe von 5,00 EUR erheben (4,20 EUR netto plus 0,80 EUR Mehrwertsteuer 19% [Juli – Dezember 2020 16 %]). Solange die gegenüber dem Verkäufer oder dem Auktionshaus bestehenden Pflichten des Käufers (§ 3) nicht vollständig erfüllt sind, ist der Käufer verpflichtet, dem Auktionshaus jede Adressänderung schriftlich anzuzeigen. Das Auktionshaus ist berechtigt, alle an den Käufer gerichteten Willenserklärungen an die vom Käufer angegebene Anschrift zu richten. Damit geltend die Erklärungen als am dritten Tage nach der Aufgabe zur Post zugegangen, sofern der Käufer nicht einen atypischen Geschehensablauf nachweist. Der Käufer ist verpflichtet, das ersteigerte Objekt sofort nach der Auktion in Empfang zu nehmen bzw. spätestens innerhalb von zehn Werktagen in den Geschäftsräumen des Auktionshauses abzuholen, ansonsten gerät der Käufer in Annahmeverzug. Der Käufer kann wahlweise die versteigerten Objekte selber abholen oder durch eine schriftlich bevollmächtigte Person abholen lassen oder das Auktionshaus schriftlich bevollmächtigen, den Transport des Gegenstandes im Namen, auf Kosten und Gefahr des Käufers durch eine Spedition sachgerecht durchführen zu lassen. Im Übrigen ist das Auktionshaus nicht verpflichtet das ersteigerte Objekt vor vollständiger Bezahlung aller vom Käufer geschuldeten Beträge an den Käufer bzw. dem von ihm beauftragten Spediteur herauszugeben. Das Auktionshaus lagert alle Objekte während eines Zeitraumes von zehn Werktagen ab dem Tage der Auktion ein. Danach ist das Auktionshaus berechtigt, verkaufte, nicht abgeholte Gegenstände ohne Mahnung im Namen und auf Rechnung des Käufers und auf dessen Gefahr bei einer Spedition einzulagern und versichern zu lassen oder gegen Berechnung einer Tagespauschale für Lager– und Versicherungskosten in eigenen Räumen einzulagern oder an die vom Käufer angegebene Anschrift zu versenden. Versendung und Einlagerung erfolgen auf Gefahr und auf Kosten des Käufers. Für die Einlagerung wird eine Gebühr von 0,50 EUR pro Tag erhoben (0,42 EUR netto plus 0,08 EUR Mehrwertsteuer 19%. Die Art der Versendung liegt im Ermessen des Auktionshauses. Anspruch auf eine bestimmte Versendungsart oder den Abschluss einer Versicherung besteht nur dann, wenn der Bieter bis spätestens 7:00 Uhr morgens am Auktionstag die gewünschte Versendungsart und die gewünschte Versicherung mitgeteilt hat. Diese Mitteilung bedarf der Schriftform. Soweit das Auktionshaus zu Geschäften im Namen des Käufers befugt ist, ist es von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Der Käufer darf gegenüber dem Auktionshaus nur mit solchen Ansprüchen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Auch ein Zurückbehaltungsrecht darf der Käufer nur wegen solcher Ansprüche ausüben. Soweit der Käufer Kaufmann ist, ist der Sitz des Auktionshauses Erfüllungsort für alle Pflichten aus diesem Vertrag. Dasselbe gilt, soweit der Käufer Unternehmer ist. Dasselbe gilt auch, soweit der Käufer bzw. sein gesetzlicher Vertreter keinen inländischen Wohnsitz haben.

 

§ 6 - Rechtswahl, Gerichtsstand

 

Der Vertrag unterliegt ausschließlich deutschem Recht. Die Vorschriften des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung. Sofern der Käufer Kaufmann ist, ist Plauen Gerichtsstand. Dasselbe gilt, soweit der Käufer Unternehmer ist. Dasselbe gilt auch, soweit der Käufer oder sein gesetzlicher Vertreter im Inland keinen Wohnsitz haben oder einen solchen aufgeben. Der mit dieser Regelung begründete Gerichtsstand ist ausschließlich.

 

§ 7 - Salvatorische Klausel

 

Ergänzende oder abweichende Vereinbarungen sind nur bei Einhaltung der Schriftform gültig. Einzelne Verstöße hiergegen gelten nicht als Verzicht auf die Schriftform für die Zukunft. Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen berührt nicht die Wirksamkeit des Vertrages im Ganzen. Für den Fall der Unwirksamkeit einer Bestimmung verpflichten sich die Parteien, eine wirksame Bestimmung zu vereinbaren, die dem mit der unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich Gewollten möglichst nahekommt.

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