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GRAPHICS AFTER ANDY WARHOL
182. Auction: Art, Antiques, Sculptures, Silver and Varia
Sale Date(s)
Venue Address
auf Anfrage / on Demand
Important Information
Aufgeld 25,21 %, zuzĂźgl. 19 % USt.
Buyer's premium 25.21 %, plus 19 % VAT
Terms & Conditions
Auktionsbedingungen
Mit der Teilnahme an der Auktion persĂśnlicher, schriftlicher und telefonischer Art, oder als Live-Bieter werden folgende Bedingungen anerkannt:
Abs. 1 Die Versteigerung ist freiwillig und erfolgt in fremden Namen und fĂźr fremde Rechnung, soweit nicht eigene - besonders gekennzeichnete Ware - angeboten wird.
Abs. 2 Es wird in Euro gesteigert gegen Barzahlung, EC-Karte oder Ăberweisung innerhalb einer Woche.
Abs. 3 Der Ausruf beginnt mit dem im Katalog angegebenen Limit. Es wird um ca. 10 % des jeweils letzten Gebotes gesteigert. Die Teilnahme ist nur mit einer Bieternummer mĂśglich, die an der Kasse ausgegeben wird.
Abs. 4 Der Versteigerer hat das Recht, Nummern auĂerhalb der Reihenfolge des Katalogs zu versteigern, Nummern zu vereinen, zu trennen und zurĂźckzuziehen.
Abs. 5 Der Versteigerer hat das Recht, Zuschläge zu verweigern oder aufzuheben. Ein Anspruch des Bieters auf ein Anwartschaftsrecht bei einem bestimmten Los oder die Erteilung des Zuschlages besteht nicht.
Abs. 6 Die abgegebenen Gebote (schriftliche oder elektronische Vorgebote / Gebote) sind bindend und kÜnnen nicht widerrufen werden. Der Bieter ist gemäà §145 BGB an den Antrag gebunden. In der Regel werden Untergebote nur in HÜhe von maximal 10% des Limitpreises akzeptiert.
Abs. 7 Das Mitbieten per Telefon ist nur fßr Lose ab einem Limitpreis von 300 ⏠mÜglich. Ferner akzeptiert der Telefonbieter den im Katalog angegebenen Limitpreis als Mindestgebot, welches bereits durch die Bestätigung des Gebotes und die Annahme als Telefonbieter durch unser Auktionshaus als bindendes Gebot gilt, auch wenn der Bieter zum Zeitpunkt des Anrufes nicht erreichbar war.
Abs. 8 Bei Losen mit einem niedrigeren Limitpreis muss zuvor mindestens 300 ⏠bindend geboten werden, um als Telefonbieter berßcksichtigt zu werden.
Abs. 9 Ein Rechtsanspruch auf das Zustandekommen einer telefonischen Verbindung während der Auktion besteht nicht!
Abs. 10 Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme und Zahlung des ersteigerten Objektes. Zugeschlagen wird dem hĂśchsten Gebot, wenn nach dreimaligem Wiederholen kein Ăbergebot abgegeben wird. Der Versteigerer kann vor dem Zuschlag Sicherheiten und entsprechende Referenzen verlangen. Entstehen während der Auktion Streitfragen Ăźber den Zuschlag bzw. das hĂśchste Gebot, wird das Versteigerungsobjekt noch einmal ausgerufen. Bei gleich schriftlichen Geboten entscheidet das niedrigere Eingangsdatum. Ausländischen Käufern innerhalb der Europäischen Gemeinschaft wird die Umsatzsteuer nicht berechnet, wenn bei Auftragserteilung die ID-Nummer des Käufers genannt wurde. Käufern auĂerhalb der EG wird die Umsatzsteuer nur bei Versand durch uns nicht berechnet.
Abs. 12 Mit dem Zuschlag geht jegliche Sachgefahr, d.h. insbesondere die Gefahr des Verlustes, der Beschädigung und der ZerstÜrung auf den Käufer ßber. Das Eigentum wird erst nach vollständiger Zahlung des Kaufpreises, bestehend aus Zuschlagpreis und Aufgeld nebst Mehrwertsteuer sowie etwaigen Transport- und Versicherungskosten ßbertragen. Die Auslieferung erfolgt demzufolge erst nach vollständiger Zahlung von Kaufpreis und Transport sowie Versicherungskosten.
Abs. 13 Wird nicht innerhalb der Zahlungsfrist bezahlt, kann der Versteigerer unter Setzung einer zweiwĂśchigen Nachfrist erneut zur Zahlung auffordern und wenn er dies schriftlich angekĂźndigt hat, nach fruchtlosem Verstreichen dieser Frist vom Kaufvertrag zurĂźcktreten und das Objekt anderweitig veräuĂern oder versteigern. Der Käufer haftet in diesen Fällen fĂźr jeglichen dem Versteigerer bzw. seinem Auftraggeber entstehenden Schaden. Auf etwaigen MehrerlĂśs hat er keinen Anspruch. Zu einem weiteren Gebot im Rahmen der erneuten Versteigerung wird er nicht zugelassen.
Abs. 14 Die Versteigerungsobjekte sind gebraucht. Altersbedingte Mängel, Besitzvermerke, Exlibris, Stempel, Namenseintragungen usw. werden in der Regel nicht gesondert vermerkt. Mehrbändige Werke, insbesondere Zeitschriften, Serienwerke, Gesamtausgaben und Konvolute sind nicht bis ins einzelne katalogisiert. Auch wird bei Konvoluten ein Erhaltungszustand nicht angegeben. Eine Rßckgabe ist nicht mÜglich. Sämtliche zur Versteigerung gelangten Gegenstände kÜnnen vor der Versteigerung ausreichend besichtigt und geprßft werden. Beschreibungen im Katalog erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen. Dennoch ßbernimmt der Versteigerer keinerlei Gewähr fßr Katalogangaben, dies gilt insbesondere hinsichtlich Beschaffenheit, Vollständigkeit, Echtheit, Kßnstlernamen, Ort- u. Zeitbestimmung der Gegenstände, auch fßr nicht erkennbare Mängel. Fßr Funktionsfähigkeit und Sicherheit von elektrischen Geräten wird keine Haftung ßbernommen. Die Katalogbeschreibungen sind keine zugesicherten Eigenschaften gemäà §§459 ff BGB.
Abs. 15 Nach erfolgtem Zuschlag kÜnnen Zuschreibung und Erhaltungszustand nicht beanstandet werden. Soweit Werke unvollständig sind, kann dies innerhalb von fßnf Tagen nach Eingang der Sendung geprßft werden. Spätere diesbezßgliche Rßgen werden nicht berßcksichtigt.
Abs. 16 Aufbewahrung und Versand des Versteigerungsgutes erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Käufers, Kosten fßr Porto, Versicherung und Verpackung werden zusätzlich berechnet. Die Warenausgabe unmittelbar nach der Auktion an Bieter oder an beauftragte Speditionen, erfolgt ohne Verpackungsmaterial, d. h. die Ware wird in der Regel unverpackt ßbergeben. Sollte der vom Auktionshaus angegebene Versandweg / Versandkosten dem Bieter nicht zusagen, muss er den Transport selber organisieren. Hierbei gilt zu beachten, dass der Bieter ab Gebotsabgabe fßr den Transport / Abholung der Ware selber verantwortlich ist und die durch das Auktionshaus berechneten Versandkosten nur ein unverbindliches Angebot darstellen! Gerahmte Grafiken bzw. Kunstwerke werden wegen des Transportrisikos ohne Glas und Rahmen versandt. Der Käufer trägt einen etwaigen Schaden, falls er dennoch den Versand mit Glas und Rahmen wßnscht, sofern nicht der Versteigerer bzw. sein Erfßllungsgehilfe mindestens grob fahrlässig handelten. Die Haftung des Versteigerers fßr eigenes Verschulden und das seiner Erfßllungsgehilfen wird fßr Fälle leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Das Aufgeld beträgt 30 % incl. MwSt. (Aufgeld = Vergßtung fßr den Auktionator). Sollte eine dieser Bestimmungen unwirksam oder undurchfßhrbar sein oder werden, berßhrt dies die ßbrigen nicht. In diesem Fall gilt eine Regelung, die der beabsichtigten mÜglichst nahe kommt.
Abs. 17 Die Versteigerung von Objekten des Dritten Reiches erfolgen ausschlieĂlich zur staatsbĂźrgerlichen Aufklärung, zu Kunst- Wissenschafts- Forschungs- oder Lehrzwecken bezĂźglich historischer Vorgänge.
Abs. 18 Das zugeschlagene Gebot ist der Nettopreis. Auf diesen Zuschlagspreis wird ein Aufgeld von
25,21 % plus der gesetzlichen Mehrwertsteuer von derzeit 19 % auf das Aufgeld (gesamt 30%) erhoben. Da die MwSt. nur auf die Versteigerer-Provision erhoben wird, ist eine MwSt. - Erstattung bei Ausfuhr ins Ausland nicht mĂśglich.
For our english speaking customers: The hammer price is a net price, to which a buyer´s premium of 25,21% is added. To the buyer´s premium a value added tax of 19% is added, resulting in a total buyer´s premium of 30%. The value added tax is payable on the buyer´s premium only and is non-refundable in case the goods are exported.
Abs. 19 Vorstehende Bedingungen gelten sinngemäà auch fßr den freien Verkauf u. weitere Dienstleistungen
Abs. 20 ErfĂźllungsort und Gerichtsstand fĂźr alle Streitigkeiten, auch Scheck- und Wechselklagen, ist Rheine.
Der Versteigerer